was bedeutet zeile 33 in anlage V
hallo,
kann mir jemand kurz erklären was die zeile 33 in der anlage V bedeutet, was muss ich da reinschreiben, pauschal einen betrag. ?
danke
2 Antworten
Die Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 EStG betragen – bei vor dem 1.1.1925 fertig gestellten Gebäuden jährlich 2,5 %, – bei nach dem 31.12.1924 fertig gestellten Gebäuden jährlich 2 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als 40 oder 50 Jahre, können ent- sprechend höhere Absetzungen geltend gemacht werden. http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2011/Anleitung_Anlage_V_2011.pdf
Da musst du die AfA eintragen. Das ist die Absetzung für Abnutzung. Hier steht einiges darüber http://de.wikipedia.org/wiki/Absetzung_f%C3%BCr_Abnutzung