Warum ist für das Wertpapierdepot der Kinder (Consorsbank) für den Handel von Aktien recht beschränkt?

2 Antworten

Die Antwort wurde schon in der Frage gegeben. Mehr als Risikoklasse 3 geht bei Konten Minderjähriger nicht. 

Bei Anlagen mit höherem Risiko ist alles ok wenn die Kurse steigen. Wenn Sie "wider erwarten" abstürzen, steht der Rechtsanwalt auf der Matte. Wie konnte einem Kind so ein riskantes Papier verkauft werden???

Wenn ein Geschäft u.U. schwebend unwirksam ist, ist Vorsicht nachvollziehbar. Zum Schutz beider Seiten.

Alternativ selber die Aktien kaufen und in das Depot des Kindes übertragen. Vorher klären:

  • Bank -  Machbar?
  • Steuerberater - Steuer auf Schenkung?

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Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB).

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. 

Ferner können beschränkt geschäftsfähige Minderjährige wirksam Rechtsgeschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind („Taschengeldparagraph“, § 110). 

Die Frage wird dir korrekt nur die Consorsbank beantworten können.

Ob die also die Volatilität oder ganz andere Kriterien nehmen, um Aktien in Risikoklassen zu bringen und zwischen Europa und Rest der welt unterscheiden, wissen nur die.

Bei Minderjährigen die maximale Risikoklasse so zu beschränken, dass die regionalen Diversifikationsmöglichkeiten eingeschränkt sind, halte ich für keine gute Idee nur lässt sich das mit den Vorgaben der BaFin begründen, von der die geprüft werden.