Wann Prozesskostenhilfe für die Frau oder muss der Mann Anwalt und Gerichtsverfahren zahlen?

2 Antworten

Zunächst mal ist vor Gericht jeder für sich verantwortlich, d.h. wenn Eheleute klagen, muss jeder aus seinem ihm zur Verfügung stehenden Vermögen die Kosten bestreiten.

Es ist im Falle der Scheidung jedoch speziell so, daß die Vermögensauseinandersetzung ja Gegenstand des Verfahrens ist. Es geht also um Prozesskostenvorschuss. Diesen muss der Ehemann gewähren, wenn er dadurch nicht selbst in Notlagen kommt oder selbst Prozesskostenhilfe beantragen muss.

Siehe auch hier: http://www.finanztip.de/recht/familie/prozesskostenvorschuss.htm

Prozesskosten sind die Aufwendungen der Parteien für die Führung eines Rechtsstreits. Bei Wiki steht : "Das Gericht spricht am Ende eines Gerichtsverfahrens in seiner abschließenden Entscheidung aus, welche Partei welchen Anteil der Prozesskosten zu tragen hat (sog. Kostenentscheidung). Soweit der Ausspruch allgemein über die Kosten des Rechtsstreits geht, betrifft er sowohl Gerichtskosten als auch außergerichtliche Kosten. In manchen Fällen wird über Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten getrennt entschieden.

Die Entscheidung über die Gerichtskosten führt dazu, dass dem Kostenschuldner nach dem Gerichtskostengesetz eine Kostenrechnung über die von ihm zu tragenden Gebühren und Auslagen zugeht." http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskosten Gruß Z... .

gandalf94305  13.07.2011, 17:39

Das bezieht sich nicht so wirklich auf die Frage.

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Zitterbacke  18.07.2011, 14:14
@gandalf94305

Warum?? Wenn eine Kostenentscheidung getroffen wird?? In der Frage steht nichts von "nicht in der Lage sein ".

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