Scheidung? tatsächliche?kosten? Weiß das jemand?

3 Antworten

Deine Scheidungskosten werden anhand des Verfahrenswertes errechnet. Das heißt, deine finalen Scheidungskosten für Gericht und Anwalt bilden einen Teil des Verfahrenswertes. Anhand der Tabelle kannst du sehen, wie hoch deine Scheidungskosten nach dem Verfahrenswert sein werden.

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 - (scheidung, Scheidungsrecht)

Alles ich ,Exfrau nichts,OK sie bekommt Hartz

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@Benny805

Gerichtskosten teilen sich die Ehegatten. Die Anwaltskosten zahlt quasi jeder selbst, wenn jeder von euch einen Anwalt hat.

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Hier kann man von Anwaltskosten von etwa 1700 Euro, sowie Gerichtskosten von 490 Euro ausgehen.

Die Gerichtskosten werden gegeneinander aufgehoben, das heisst jeder muss 50% davon bezahlen.

Die Anwaltskosten bezahlt der, der den Anwalt beauftragt hat.

Wenn die Ex Hartz 4 bezieht;??Und vorher keinen Beratungsschein geholt hat?

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@Benny805

Dann ist trotzdem eine Sache zwischen ihr und dem Anwalt. Und außerdem hätte sich der Anwalt vorher um seine Finanzierung kümmern sollen.

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@Benny805

Das ist ihr Problem. Wenn sie die Scheidung eingereicht hat, muss sie ihren Anwalt selbst bezahlen. Eventuell auf Raten. Damit hast du nichts am Hut. Wenn du mit der Scheidung einverstanden bist, brauchst du auch keinen eigenen Anwalt.

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@Benny805

Dann bezahlst du den Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten.

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Hallo, nutzen Sie doch einfach einen Scheidungskostenrechner wie z.B. www.scheidungskostenrechner.info . Hier erfahren Sie die tatsächlichen Gerichts- und die Anwaltskosten. Ihr Wert in den Schreiben ist bestimmt nur der Verfahrenswert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung