Während meines Studiums im Jahr 2022 habe ich als Tutorin (Honorarbasis) gearbeitet. Wie kann ich das dem Finanzamt mitteilen?
Ich weiß, dass ich ELSTER nutzen muss und dass es die EüR Anlage sein soll, aber ich verstehe immer noch nicht, ob ich noch weitere Anlagen einschicken muss und ob ich etwas bezahlen muss? Ich habe 260 Euro verdient im Jahr 2022 (es wurde super wenig bezahlt). Ich musste auch Rechnungen machen und diese an die Frau schicken, die mich "eingestellt" hat (es lief über sie aber kein Vertrag), und ich musste die Rechnungen an sie schicken.
2 Antworten

Wenn Deine einnahmen 260,-Euro waren, stellt sich die Frage,wie hoch die Kosten für das Studium waren und ob es die Zweitausbuldung ist.
Wenn es eine Zweiausbildung ist udn die Kosten über 260,-euro waren kannst Du ei8nen Verlustvortrag auf spätere Jahre erreichen.
Sonst lasse die Erklärung weg, es bringt dir nichts und dem Finanzamt nur sinnlos Arbeit.

Deshlab schrieb ich ja extra die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweiausbildung hinein.
Die Kosten einer Zweitausbildung (Studium nach Lehre,oder Masterstudium nach Bachelor) sind steuerlich abzugsfähig.
Hättest Du schon eine Lehre gemacht, könntest Du z. B. Studienkosten in Höhe von (reine Phantasiezahlen) 1.150,- von Deinen 260,-Euro Einnahmen abziehen und hättest im Ergebnis einen Vortragsfähigen Verlust von 890,- Euro. Das durch 3, oder 4 Studienjahre summiert sich auf und wird sich dann bei der Einkommensteuererklärung im ersten Jahr mit Vollbeschäftigung auswirken durch eine Steuererstattung.

Wenn das alles ist, was Du verdient hast, musst Du gar nichts abgeben.

Ich muss dem Finanzamt nicht mitteilen, dass ich Geld verdient habe?
Was haben die Kosten meines Studiums mit der Sache zu tun? Es war ein reguläres, normales Studium für meinen Bachelor.