Hallo. Ein Gläubiger von mir hat für das Konto meines Mannes ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, weil ich dort mit bevollmächtigt bin. Geht das?

2 Antworten

Ja das geht. Pfändungen zielen nicht ausschließlich in das Eigentum eines Schuldners sondern auch in seinen Verfügungsbereich. Wenn man also Kontovollmacht für ein fremdes Konto hat, wird auch dort gepfändet, da man ja die Verfügungsgewalt über dieses Konto hat.

Also schnell zur Bank und die Kontovollmacht austragen lassen. Das ist ein Anfängerfehler, den viele Personen machen, die insolvent sind. Es wird fälschlicherweise angenommen, Pfändungen richten sich ausschließlich nur gegen das Eigentum des Schuldners.


Das war jetzt auch mein Plan. Einfach die Vollmacht löschen. Dann dürfte ja nix passieren. Danke für die Antwort. 

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Du siehst doch, dass es geht.

Jetzt liegt es an der Bank, dies entsprechend mitzuteilen.

Ja, ich wollte halt wissen, ob jemand weiß, ob dem dann entsprochen wird. Oder ob mein Mann um sein Geld nicht fürchten muss. 

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@Heikek123

Wie gesagt, das weiss die Bank . Hier weiss niemand, wie der Vertrag mit dieser aussieht. 

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