Vollzeitjob + Minijob und noch eine selbstständige Tätigkeit?

Lissa  10.07.2023, 17:11

Hast du mit deinem Arbeitgeber geklärt, in welchem zeitlichen Umfang du neben dem Vollzeitjob arbeiten darfst? (also Minijob+Kleingewerbe)

Kraljica 
Fragesteller
 11.07.2023, 10:34

Meine Teamleitung genehmigt mir das. Solange es mich nicht beeinträchtigt. Ich denke ich werde pro Woche, aber nicht mehr 15-16 std(Nebenjob+Kleingewerbetreibende)beschäftigt sein.

4 Antworten

Was kommt steuerrechtlich auf mich zu ?

Das Einkommen / der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird zum Einkommen aus Deiner Hauptbeschäftigung addirt und über die Steuererklärung wird dann auf die Gesamtsumme die insgesamt zu leistende Einkommensteuer festgesetzt.

Die Steuerklasse hat nichts mit Nebeneinkünften zu tun, sondern nur mit dem Familienstand und ist nur für den ohnsteuerabzug in der Haupttätigkeit zu tun.

Bei einer Nebentätigkeit als Angestellte würde nach Steuerklasse 6 abgezogen

Bei Dir sollte der Arbeitgeber des Minijobs die Lohnsteuer pauschal mit 2 % abrechnen, das ist für Dich das günstigste. Er darf Dir die 10,40 Euro abziehen, muss es aber nicht.

Den Gewinn aus dem Nebengewerbe versteuerst Du über die Einkommensteuererklärung. Der Gewinn wird in der Anlage EÜR berechnet.

Die Höhe der Steuer hängt von Deinen Gesamteinkünfte ab. Du solltest so 30-40 % des Gewinns dafür zurück legen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Kraljica 
Fragesteller
 11.07.2023, 10:37

Also ich bin immer noch in der Steuerklasse 1, da die Nebentätigkeit nicht über 520€ kommt.
also solange ich keinen Gewinn bzw Umsatz mache, muss ich auch vorerst nichts versteuern ?
Denn ich muss mir erstmal einen Kundenstamm aufbauen.

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wfwbinder  11.07.2023, 11:04
@Kraljica

An der Steuerklasse in der Hauptanstellung wird sich erst etwas ändern, wenn Du heiratest, oder Mutter wirst.

Beim Aufbau des Kundenstamms entstehen Kosten, die können zu einen Verlust ergeben udn zu einer Steeurerstattung führen.

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Für gewerbliche Einkünfte gibt es keine Lohnsteuerklassen. Du wirst evtl. Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten müssen.

Jwtzt:

Bei elster.de registrieren

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und elektronisch übermitteln (innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit)

Kalenderjährlich:

Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln

Anlage EÜR ausfüllen und elektronisch übermitteln, Gewinn in Einkommensteuererklärung eintragen.