fälschlicherweise B-Tarif -was nun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt durchaus auch dem öffentlichen Dienst gleichgestellte Organisationen, die Tarife für den öffentlichen Dienst nutzen können. Letztendlich geht es um die Risikoeinschätzung. Die Fraunhofer-Gesellschaft ist kein öffentlicher Dienst, dem aber gleichgestellt. Entsprechend ist die Debeka seit langer Zeit dort unterwegs und bietet dem öffentlichen Dienst gleichgestellte Vertragskonditionen an.

Mit Wechsel in eine Angestelltenposition in der privaten Wirtschaft hat sich dann zwar mein Label "für Angestellte im öffentlichen Dienst" nicht mehr halten lassen, aber die Risikoeinstufung blieb die gleiche, d.h. Versicherungen haben sich in den Kosten nicht verändert.

Die Idee mit den unauffälligen Kündigungen finde ich gar nicht so schlecht, denn danach wird wohl niemand mehr auf die Idee kommen, die Sachlage zu prüfen.

Allerdings bezieht sich Euer Nachzahlungsrisiko doch wahrscheinlich nur auf die letzten 3 Jahre wegen der Verjährungsfrist?

Hej Andri123,

selbst die Frage nach dem Nachzahlungszeitraum wurde bislang vom Versicherungsmakler nicht beantwortet... :-(

Hallo Gandalf 94305

Danke für den Hinweis mit der Risikobewertung, daran habe ich gar nicht gedacht ! Werde recherchieren....