Versicherung verlangt trotz Kündigung und ohne "Vorwarnung" nach 2 Jahren plötzlich Geld

4 Antworten

Hallo ppm13,

glaubwürdig hin, glaubwürdig her - das Leben besteht nicht nur aus Logik, siehe dein Beispiel.

Mittlerweile wurde auch schon ein Rechtsanwalt befragt. Morgen wird die Sache genauer besprochen.

ok, ist wohl ohnehin der zielführendere Weg in dieser verzwickten Rechtslage wie du unschwer an den hier gegebenen Antworten erkennen kannst. Das Ergebnis wäre schon von Interesse, halte uns doch hier mal auf dem Laufenden, ich fände es gut.

Viel Glück ! K.

Vielen lieben Dank! Klar, ich werde auf jeden Fall berichten, wie es dazu gekommen ist. Die Forderung in dem Brief geht bis zum 01.2014. Es sind seitdem also schon wieder 8 Monate vergangen. Wäre der Versicherte trotz Kündigung weiterhin dort versichert, dann wäre er ja diese 8 Monate wieder im Rückstand. Aber Forderung, Mahnung?! Fehlanzeige! Ich frage mich echt, wie die das erklären. In meinen Augen ist dieses Verhalten sehr bedenklich. Man lässt damit den Versicherten ja total blind ins Messer laufen. Für den Versicherten entstehen dadurch ja auch Mehrkosten, da der Gerichtsvollzieher auch bezahlt werden will. Eine bodenlose Frechheit ist das. Aber gut, morgen bin ich hoffentlich zumindest etwas schlauer.

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@ppm13

Wenn es tatsächlich so ist wie du schilderst...... es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, die sind eben nicht zu begreifen !

Für solche Sorgen gibt es zum Glück fachkundige Anwälte. Irgendwo hat schließlich auch diese Spezies ihre Daseinsberechtigung, hoffentlich in deinem Sinne !

Wir sind gespannt !!! Gruß !

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Der Gerichtsvollzieher erscheint nur dann, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt und ein solcher liegt nicht überraschend vor. Hast Du 2 Jahre lang den Briefkasten nicht geleert? Bist Du umgezogen ohne Dich umzumelden?

Danke. Ich habe eine ausführlichere Antwort hier seperat geschrieben, dort steht es genauer.

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Bist Du umgezogen ohne Dich umzumelden?

Inzwischen gängige Praxis: bei Meldung "nicht erreicht / unbekannt verzogen" machen Finanzdienstleister kostenpflichtige Adressanfragen ans EMA !

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Hallo Ich gehe jetzt mal auf alle Antworten ein bevor ich zu jedem einzelnen etwas schreibe. Ja die Geschichte es unvollständig, da Sie sonst zu lange wäre. Der Versicherte schloss die Versicherung vor über 7 Jahren bei dieser Versicherung ab. Nach 4 Jahren war es dem Versicherten durch Jobwechsel(weniger Verdienst) nicht mehr möglich die Beiträge zu zahlen und er geriet in Rückstand. In dieser Zeit, also 2011 kamen tatsächlich noch Aufforderungen und auch ein Mahnbescheid. Versuche des Versicherten die Angelegenheit mit der Versicherung zu klären blieben erfolglos, da am Telefon viel gesagt wird, aber schriftlich nie eine Reaktion kam. Letztendlich kam dann der Gerichtsvollzieher und die Forderung wurde komplett beglichen. Der Versicherte kündigte die Versicherung dann sofort fristgerecht vor über 2 Jahren. Per Einschreiben, per Fax, per Mail und er rief dort an. Danach hörte der Versicherte ungelogen nichts mehr von dieser Versicherung. Es kam wie gesagt weder eine Beitragsrechnung, eine Zahlungsaufforderung noch eine Mahnung. Und das ist nicht erfunden. Er leert seinen Briefkasten täglich. War nicht mal im Urlaub und ist auch nicht umgezogen. Es kam absolut nichts mehr außer dann jetzt der Brief des Gerichtsvollziehers. Es war nicht mal ein "gelber Brief", sondern ein einfacher Brief vom Gerichtsvollzieher, das man bis dann und dann zahlen soll. Der Versicherte ist selbst überrascht. Er reagiert immer sofort, wenn etwas ist und es kam in den letzten 2 Jahren definitv nichts mehr. Wäre was gekommen, dann hätte der Versicherte noch mal gekündigt, um sich abzusichern, aber so war er in dem Glauben, dass sich das erledigt hat. Jetzt soll er eine horrende Summe zahlen. Da ist verrückt.

Aha, es geht also um Beiträge, die fällig wurden, als das Vertragsverhältnis noch bestand. Wenn es schon einen Mahnbescheid gab und der Rückstand bisher nicht beglichen wurde, finde ich das Schreiben des Gerichtsvollziehers nicht wirklich überraschend. Ich würde jetzt schnellstmöglich zahlen, damit die Kosten nicht weiter wachsen.

Für Forderungen aus 2011 läuft die Verjährungsfrist Ende 2014 aus, daher vermutlich jetzt der Gerichtsvollzieher.

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Das Verrückte ist, dass auch diese Geschichte nicht glaubhaft ist.

Auf so einen Blödsinn gibt es von mir keine Antwort.

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@vulkanismus

@ Sobeyda

Doch, die Zahlung wurde beim Gerichtsvollzieher damals komplett beglichen. Sonst hätte es für den Versicherten ja auch richtig ärger gegeben. Eigentlich geht es um angebliche Beiträge, die nach der Kündigung vom Versicherten angefallen sind. Das ist ja das Komische. Der Versicherte hat bezahlt, und danach fristgerecht gekündigt, so dass ab 2012 keine Beiträge mehr hätten anfallen dürfen. Jetzt werden aber Beiträge von 2012 bis 2014 gefordert.

@Vulkanismus Bevor hier weiter vorgeworfen wird, dass es nicht glaubhaft ist, sollten Sie vllt mal Google befragen. Der Versicherte ist nicht der Einzige, der sowas erlebt. So etwas gibt es in der Tat. Die Frage ist nur, wie so etwas sein kann und darf. Auch wenn der Versicherte damals in Rückstand geraten ist, geht er gewissenhaft mit solchen Dingen um. Hätte er vorher jemals etwas erhalten, dann hätte er sofort reagiert. Aber es ist ja einfach so einen Vorwurf zu machen. Und wenn das für Sie Blödsinn ist, dann antworten Sie doch einfach nicht und sparen sich Ihre Kommentare. Sowas ist unnötig und hat nichts Produktives. Dieses Forum ist dafür da, um Fragen zu stellen. Wenn man keine Antwort hat, dann sollte man sich einfach zurückhalten und nicht versuchen auf diese Weise Aufmerksamkeit zu kriegen. Wenn Sie Langeweile haben, dann kümmern Sie sich um Fragen zu denen Sie sich äußern können.

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@ppm13

Wenn man glaubt, mich belehren zu können, sollte man hier einen Sachverhalt richtig darstellen können.

Wenn man das nicht kann, sollte man sich hier nicht melden.

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@vulkanismus

Das hat nichts mit belehren zu tun. Ich habe den Sachverhalt so dargestellt, wie er auch wirklich ist. Mir wird ja vorgeworfen, dass es unglaubwürdig ist, nur weil es nicht der Norm entspricht. Ich habe ja mehrfach zugegeben, dass diese Geschichte auch für mich total irre klingt, da ich es auch anders kenne. Aber sie ist nun mal so passiert. Wie schon geschrieben, habe ich ja nichts davon hier Halbwahrheiten aufzuschreiben, denn dann würden mir die Antworten die hier gegeben werden auch nichts bringen. Dann könnte ich ds wirklich ganz lassen. Die Sache ist, so kurios sie auch sein mag, wirklich so abgelaufen. Aber das wird nun morgen von einem Anwalt geklärt. Es übersteigt ja auch meine Vorstellungskraft und ich bin gespannt, was sich morgen ergibt.

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@ppm13
Wenn Sie Langeweile haben, dann kümmern Sie sich um Fragen zu denen Sie sich äußern können.

Ruhig Brauner... ;-)

Ich habe den Sachverhalt so dargestellt, wie er auch wirklich ist.

Dann hast Du ihn nicht richtig dargestellt. Der Gerichtsvollzieher steht nicht plötzlich nach 2 Jahren vor der Tür, egal ob Norm oder nicht. Das haben wir anders gelernt und auch nie anders in der Praxis erlebt. Daher können wir die Sache eben so nicht glauben... aber das mag an uns liegen.

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BERICHT VOM HEUTIGEN TAG

Hallo

Ich wollte kurz berichten. Zu allererst….es war ein Missverständnis, dass es schon ein Brief vom Gerichtsvollzieher war. Es war ein Brief vom Anwalt dieser Versicherung, der mit dem Gerichtsvollzieher drohte. Nun zu den Aussagen, dass die geschilderte Geschichte unglaubwürdig klingt: Der Anwalt bestätigte heute, dass es so etwas massig gibt. Es gibt einige Versicherungen die genau diese Masche nutzen, um an Geld zu kommen, ohne leistungspflichtig sein zu müssen. Auch kommt es sehr oft vor, dass Versicherungen leugnen, dass ein Versicherter gekündigt hat. Der Anwalt hatte selbst erlebt, wie eine Versicherung gnadenlos leugnete, dass eine Kündigung bei denen eingegangen ist, obwohl er die Kündigungsbestätigung vor ich liegen hatte. Der Versicherte in dem hier genannten Fall ist also keine Ausnahme, sondern einer von Vielen. Desweiteren hat der Anwalt gesagt, dass eine Zahlungspflicht nur dann besteht, wenn man auch Rechnungen erhält. Es müssen Rechnungen an Mitglieder rausgeschickt werden, wenn keine Lastschrift vereinbart wurde. In dem hier genannten Fall hat der Versicherte aber die letzten Jahre keine Rechnung oder sonstiges erhalten. Der Anwalt fordert von der Versicherung nun die angeblichen Rechnungen an. Wie sich heute heraus stellte ist der Versicherte auch noch weiterhin dort versichert, weil seine Kündigungen angeblich nie angekommen sind. Da besteht auch noch Klärungsbedarf, da diese Briefe per Einschreiben und Fax raus gingen und der Versicherte sie noch hat. Ganz abgezockt ist, dass die Versicherung sich erst jetzt über deren Anwalt meldet, denn die Versicherung verlängert sich ab Oktober wieder automatisch. Man nahm dem Versicherten damit die Möglichkeit wenigstens jetzt über den Anwalt fristgerecht kündigen zu können. Da ist auf jeden Fall eine ganz miese Taktik dahinter und es scheint wie gesagt von einigen Versicherungen eine Masche zu sein, denn es gibt auch viele die es einfach so hinnehmen und zahlen. Die Versicherungen kriegen Geld und sind nie in der Leistungspflicht.

Ein Tipp zum Schluss: Wenn ihr mal eure Versicherung kündigt, dann immer mit Rückschein. Und am Besten immer einen Zeugen dabei haben der bezeugen kann, was in diesem Schreiben steht, das ihr verschickt. Denn es wird auch schon mal behauptet, dass der Umschlag leer war. Natürlich sind nicht alle Versicherungen so, aber sicher ist sicher. So erlebt man wenigstens nicht so einen Mist wie der Versicherte jetzt. Mal schauen wie es weitergeht. Der Anwalt des Versicherten klärt jetzt die Angelegenheit.

Habe ich nicht von Anfang an gesagt, dass die Geschichte nicht glaubwürdig ist?

Nun stellt sich also heraus, dass keine Post vom GV kam.

Zu Deinem sog. Tipp: Das weiss jedes Kind!

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@vulkanismus

Ah sie schon wieder....einfach mal wieder was raushauen, hauptsache man hat sich geäußert. Der Tipp war nicht speziell für Sie und ich denke nicht, dass das jedes Kind weiß. Per Einschreiben ok, aber nicht, dass man heutzutage schon so vorsichtig sein muss und einen Zeugen dabe haben sollte. Ja ja, ich kann mir schon denken, dass Sie alles nur mit Zeugen kündigen etc. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihren Senf woanders abgeben. Bis jetzt haben Sie nur unnützes Zeug geschrieben oder werden fast beleidigend. Das ist nicht der Sinn dieses Forums.

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@ppm13
dass es so etwas massig gibt. Es gibt einige Versicherungen die genau diese Masche nutzen

habe ich in 18 Jahren nicht einmal erlebt...

dass eine Kündigung bei denen eingegangen ist, obwohl er die Kündigungsbestätigung vor ich liegen hatte

hatte ich auch schonmal, nach Fax der Bestätigung haben sie plötzlich alles bestätigt und die Sache war zuende...

Wenn ihr mal eure Versicherung kündigt, dann immer mit Rückschein.

Einwurfeinschreiben reicht völlig ! Damit bekommst Du einen Nachweis und eine ausdruckbare Auslieferung. Ich habe von vielen Fällen nicht EINEN erlebt, bei dem der Gläubiger danach noch auf die Forderung bestand ;-)

Denn es wird auch schon mal behauptet, dass der Umschlag leer war.

habe ich in 18 Jahren nicht einmal erlebt und sowas hält auch vor Gericht nciht stand !

Ah sie schon wieder....

Nein, WIR schon wieder. Mal ganz ehrlich: Du bist erwachsen, aber kannst den Brief eines Gerichtsvollziehers nicht vom Brief eines Anwalts unterscheiden, der mit einem Gerichtsvollzieher droht ? Und dann reagierst Du gereizt, wenn wir das unglaubwürdig finden ?

ich denke nicht, dass das jedes Kind weiß.

Aber Kinder können lesen und können Absender lesen...

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihren Senf woanders abgeben

offenes Internet = offenes Forum = offene Fragen = offene Antworten, leb bitte damit !

Bis jetzt haben Sie nur unnützes Zeug geschrieben

direkt - ja. sarkastisch - ja. Polemisch - ja. Provokant - ja. Aber sicher nicht unnütz. Und wer 1094 Antworten mehr gegeben hat als Du, hat zumindest schon wesentlich mehr an Antworten und Beitrag geleistet...

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Da besteht auch noch Klärungsbedarf, da diese Briefe per Einschreiben und Fax raus gingen und der Versicherte sie noch hat.

Dann ist doch alles klar. Wie sollen Sie denn an den Versicherer gelangt sein.

Die schickt man nämlich an den Versicherer und nicht an sich selbst.

Jetzt ist der Sachverhalt natürlich klar!

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