Versicherung hat fälschlicherweise Beiträge abgebucht - Recht auf "Verzugszinsen"?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest bei der ganzen Sache bedenken, dass für Gelder, die vor dem 01.01.2018 geleistet wurden bereits die Verjährung eingetreten ist und man dir diese gar nicht mehr hätte erstatten müssen.

Dies ist geschehen und vermutlich mehr Geld als die Zinsen der Beiträge für den Zeitraum ab 01.01.18.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Hätte, hätte Fahrradkette!

Du hättest auch, wenn Du weißt, dass die Beiträge zu unrecht abgebucht werden, jedes mal einen Lastschriftrückläufer machen können/müssen!

Dann hätte sich mit Sicherheit auch alles viel schneller geklärt.

Im Übrigen solltest Du froh sein, dass Du die Beiträge von Beginn an zurück bekommen hast!

Meines Erachtens zählt auch hier die gesetzl. Verjährung, worauf die sich hätten berufen können.

Dann hättest Du lediglich für 3 Jahre plus den Rest des Jahres, wo es anfing, die Beiträge zurück bekommen.