Doppel-Versicherung

1 Antwort

Hallo,

in den ersten drei Monaten des Rentenbezuges hätte eine Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht in der KVdR bestanden. Dann hätte man stattdessen einen Zuschuss zur KVdR bekommen können.

Wenn dieser Zeitpunkt verpasst wurde, besteht nur noch die Möglichkeit, die KVdR zu kündigen. Man erhält dann weiterhin als Beamtenwitwe Beihilfe von der Bahn zu Leistungen, die die KVdR nicht zahlt (z.B. Zweibettzimmer, Chefarzt).

RHWWW  18.08.2012, 10:01

Hallo barmer,

hier soll es statt "KVdR" wohl "KVB" heißen. oder?

besteht nur noch die Möglichkeit, die KVdR zu kündigen.

Gruß

RHW

0
barmer  18.08.2012, 15:49
@RHWWW

Klar ! Tut mir leid. Hier muss es natürlich KVB heißen !

Gruss

Barmer

0