Vermittlungsgutschein?
Ich bin über einen Arbeitsvermittler an eine Zeitarbeitsfirma vermittelt worden, (habe ein Jahr Hartz IV bekommen), dieser hat mir eine Stelle vermittelt. Jetzt möchte der Arbeitsvermittler einen Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt haben, das Jobcenter lehnt es ab, mir den Vermittlungsgutschein auszustellen weil ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe, bevor ich den Vermittlungsgutschein bekommen habe. Jetzt möchte der Arbeitsvermittler von mir 2000 € haben, was habe ich für Möglichkeiten, der Forderung des Arbeitvermittlers zu widersprechen?
Oder wie kann ich das jobcenter dazu bekommen mir doch noch einen Vermittlungsgutschein auszustellen, ich habe mir ohne deren Hilfe einen Job gesucht, und soll jetzt dafür als Strafe 2000 € bezahlen das kann ja nicht sein
4 Antworten
Der unterschriebene Vertrag des Arbeitsvermittler ist lupenrein und damit rechtlich absolut okay.
Du hast den Arbeitsvermittler kostenpflichtig beauftragt für dich einen Arbeitsplatz zu suchen. Dies hat er erfolgreich getan. Damit bist du zur Zahlung verpflichtet. Allerdings wäre die Bezahlung mit einem Vermittlungsgutschein des Jobcenter auch möglich. Im Vertrag steht übrigens drin, dass mit Vertragsabschluss ein gültiger Vermittlungsgutschein vorzulegen ist, sonst zahlt der Auftraggeber.
Auch beim Jobcenter dürften dir die Spielregeln mündlich oder schriftlich mitgeteilt worden sein. Somit kann von einer Strafe keine Rede sein.
Hast Du denn einen Vertrag mit dem Arbeitsvermittler geschlossen, diesen unterschrieben?
Was sagt dieser denn dazu aus?
Wurdest Du in diesem Vertrag über den geforderten Vermittlungsgutschein aufgeklärt bzw. über die Kosten, die anfallen, wenn es keinen Gutschein gibt?
Fragen über Fragen, .....
Ja ich habe den Vertrag beim Arbeitsvermittler unterschrieben und wurde darüber informiert dass ich einen Vermittlungsgutschein vom Jobcenter einreichen muss. Mein Fehler war, dass ich nicht erst zum Jobcenter gegangen bin und den Vermittlungsgutschein beantragt habe und mir dann eine Arbeit gesucht habe. Da war ich wohl zu schnell für die Arbeitswelt... Allerdings hat mich meine Arbeitsvermittlerin nicht darauf hingewiesen, dass ich erst einen Gutschein brauche, und mir dann eine Arbeit suchen kann, sie hat mich ja auch in einem Jahr nicht vermitteln können. Jetzt habe ich zwar eine Arbeit aber auch 2000 € Forderung vom Arbeitsvermittler.
Das müssten Sie leider zahlen.
Üblicherweise gibt es dazu entsprechende Vereinbarungen im Vermittlungsvertrag. Sie sind i.d.R. verpflichtet einen AVGS zu besorgen. Können Sie keins vorlegen, haften Sie ersatzweise in Höhe des üblichen AVGS i.d.R. 2000-2500 Euro.
Die Höhe stimmt insofern. Ich würde empfehlen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Ich bin über einen Arbeitsvermittler an eine Zeitarbeitsfirma vermittelt worden
auf welcher Vertraggrundlage meint dieser einen derartigen Betrag fordern zu können - erscheint mir absolut dubiös.
Und darüber hat Dich dieser Vermittler vor Vermittlung schriftlich aufgeklärt - hast Du diese Erklärung in Verbindung mit einer Beauftragung unterschrieben?
Die Arbeitsvermittlungsfirma ist in einem anderen Bundesland, es lief alles nur über E-Mail, Einscannen des Arbeitsvertrages und zurückschicken, es ging alles sehr schnell, vielleicht habe ich im Arbeitsvertrag etwas überlesen.
Klipp und klar - es muss im Vorhinein eindeutig erkennbar sein, dass Du eine Vermittlungsgebühr zu bezahlen hast, wenn das JC oder AA keinen Vermittlungsgutschein herausgibt.
Und nachdem Du hier keine Fakten benennst, kann man Dir auch nicht wirklich raten / helfen.
Die haben ihren Anspruch garantiert abgesichert. Im Vertrag und/oder in den AGB.
Ohne Vermittlungsgutschein bin ich der Auftraggeber und daher soll ich die 2000 € aus eigener Tasche zahlen, er fordert es jetzt erstmal nur per E-Mail, aber im Internet findet man leider Berichte darüber dass das Geld dann bezahlt werden muss, Arbeitnehmer.