Der Vermieter weigert sich trotz rechtskräftigem Gerichtsurteil die Mietkaution freizugeben- Was tun?
Hallo in die Runde!
Wir sind vor 2½ Jahren ausgezogen, die Wohnung haben wir ordnungsgemäß übergeben, aber der Vermieter hat sich von Anfang an geweigert, unsere Mietkaution aus einem Mietkaution - Sparbuch frei zu geben.
Nach endlosen Aufforderungen unsererseits, natürlich mit Fristsetzungen und auch die Androhung einer Klage haben Ihn nicht interessiert.
Wir mussten dann leider doch den Klageweg beschreiten, aber haben nun ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, zu unseren Gunsten in der Hand.
Trotzdem weigert sich der Vermieter immer noch, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen und unsere Mietkaution frei zu geben.
Was wäre denn jetzt der nächste Schritt, den wir einlegen könnten?
Mit der Zwangsvollstreckung drohen? Aber wenn der eine EV abgegeben hat, nutzt die ZV auch nichts.
Außerdem muss er die Freigabe bei der Bank veranlassen, da die Mietkaution auf einem Mietkaution - Sparkonto mit Sperrvermerk liegt.
Was können wir also tun? Wie können wir Ihn zur Freigabe bewege?
Mit Strafantrag drohen, wegen Unterschlagung, wenn es gemäß StGB überhaupt den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllt?
Wie kann er gezwungen werden, endlich zu handeln?
Erzwingungsbeschluss oder Erzwingungsbescheid beim Gericht beantragen, wenn es so etwas gibt?
Ich bin gespannt auf Eure Vorschläge!
Schonmal Danke im voraus!
BP
3 Antworten
Es tut mir leid, dass Sie mit Ihrem Vermieter Schwierigkeiten haben.
Wenn der Vermieter sich trotz eines rechtskräftigen Gerichtsurteils weigert, Ihre Mietkaution freizugeben, können Sie einen Erzwingungsbeschluss beantragen.
Dies ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem Sie den Vermieter zwingen können, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen und die Mietkaution freizugeben. Sie können diesen Antrag bei dem Gericht stellen, das Ihr Urteil gefällt hat. Sie sollten das Gericht auch darüber informieren, dass der Vermieter die Freigabe bei der Bank veranlassen muss, da die Mietkaution auf einem Sparkonto mit Sperrvermerk liegt.
Wenn der Vermieter sich weiterhin weigert, können Sie die Zwangsvollstreckung in Betracht ziehen. Hierbei würde ein Gerichtsvollzieher beauftragt, die Mietkaution auf Ihr Konto zu überweisen.
Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind.
Eine Mietkaution ist ein Sondervermögen, d.h. auch wenn der Vermieter insolvent gehen sollte, ist ein Mietkautionskonto geschützt.
Eure Intention ist damit nicht eine Zahlungsverpflichtung gegen den Vermieter zu erwirken (der womöglich sogar noch zahlungsunfähig ist), sondern die Herausgabe des Sondervermögens zu erreichen.
Die Bank wird dies nur auf Veranlassung des Vermieters als Errichter des Sondervermögens hin freigeben. Daher ist das Argument von Privatier59 genau richtig: Euer Urteil ersetzt die Willenserklärung zur Freigabe des Sondervermögens gegenüber der Bank. Ihr legt daher der Bank das Urteil vor und fordert die Freigabe des Kautionskontos.
Ich vermute, dass das Urteil dann keine Freigabe der Kaution erzwingt, sondern eine Zahlung des Vermieters verlangt. Diesen kann man nur gegen das Vermögen des Vermieters vollstrecken lassen, nicht aber gegen das Sondervermögen. Womöglich habt Ihr das falsche Urteil vorliegen. Es wäre der genaue Wortlaut zu prüfen. Was hat das Gericht denn entschieden?
Verstehe Ich das so, dass der Mieter, also Ihr, Kontoinhaber ist und das Kautionskonto an den Vermieter verpfändet wurde?
Dann wäre ein Zahlungsurteil anzustreben der völlig falsche Weg gewesen.
Der Antrag hätte auf Freigabe gehen müssen. Dann nämlich ersetzt das Urteil die Willenserklärung des Vermieters.
Es wurde in dem Gerichtsurteil eindeutig verfügt, daß der Beklagte die Freigabe der Mietkaution gegenüber der Bank erklären muss. Aber genau das tut er nicht. Wir haben der Bank das umfängliche Gerichtsurteil vorgelegt und um Freigabe der Mietkaution gebeten. Die Antwort der Bank: Es sind uns leider die Hände gebunden, solange der Vermieter die Freigabe gegenüber der Bank nicht erklärt.
Das haben wir schon versucht. Wir haben das rechtskräftige Gerichtsurteil vollumfänglich der Bank, bei der das Mietkaution - Sparbuch geführt wird vorgelegt. Die Bank sagt, daß der Vermieter lediglich einen Einzeiler an die Bank übermitteln muss, aus der die Freigabe explizit hervorgeht, dann könnten sie die Kaution sofort freigeben. Ohne diese Erklärung des Vermieters, sind Ihnen die Hände gebunden. O Ton der Bank.