Gilt die Überprüfung einer Heizung als Bagatellschaden?


07.05.2021, 13:48

Kurzform des Schreibens des Vermieters:

Für die Überprüfung der Heizung (lautes Klopfen) am 12.03. wurde uns von der Firma XXX 46,17 Euro in Rechnung gestellt.

Hierbei handelt es sich um einen Bagatellschaden, der von Ihnen zu zahlen ist.

2 Antworten

Da hilft ein Blick in den Mietvertrag. Stichwort "Kleinreparaturen", die vom Mieter bis zu einer Höhe von 200 € oder 8 % der Kaltmiete jährlich getragen werden müssen.

Ja das ist eben die Frage, IST das Bagatellschaden oder nicht? Im Mietvertrag müssen wir bis 90 Euro selbst tragen. Aber hier wurde ja kein Schaden behoben bzw, es ist ja kein Schaden, wenn der Handwerker recht hat, den wir durch unser Verhalten beeinflussen können. Trotzdem Danke für die Antwort :)

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nee, der der Schaden liegt ja nicht in eurem unmittelbaren Zugriff. Gibt jede Menge zu lesen zum Thema bei google und auch Gerichtsurteile mit Aktenzeichen. Macht sich immer gut in Antwortschreiben.

Vielen Dank für die Antwort. Bin im suchen bei Google immer etwas unbeholfen. Finde nie etwas was meinen Fall fast 1:1 beschreibt. Ich versuch nochmal mein Glück :)

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@GerriNOR

Als Bagatellschaden kommen nur Sachen infrage, die ihr täglich in der Hand habt. Wasserhähne, Rolladengurte, Griffe, Schalter.

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