Mietkautionskonto auf Name des Vermieters - wie ist das mit Zinsertragssteuern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kann der Vermieter, aber das Finanzamt holt sich die Kapitalertragssteuer von ihm, die darf er ohne weiteres übrigens nicht auf dich abwälzen.

Das kann der Mieter nicht. Stellt strafrechtlich eine Veruntreung der Mietkaution dar. Beachte den Unterschied zwischen Besitzrechte und Eigentumsrechte. Der Vermieter darf die Mietkaution in Besitz nehmen, sie ist aber nicht sein Eigentum. Zahlt der Vermieter die Mietkaution auf ein Konto ein, welches auf sinen Namen lautet so wird er Eigentümer des Geldes. Er veruntreut diesbezüglich das Eigentum des Mieters Die Mietkaution muss analog des BGB auf ein Sparkonto gezahlt werden, dass auf den Namen des Mieters lautet. Es ist bei der Bank als Mietkautionkonto zu kennzeichnen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Es handelt sich dabei grundsätzlich um ein Sparbuch. Der Vermieter kann nur verlangen, dass im das Sparbuch aus gehändigt wird als zusätzliche Sicherheit. Der Fall ist eindeutig Sache der örtlichen Staatsanwaltschaft.

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@Admiralfalter

Ist zwar lange her, aber das ist absoluter Schwachsinn, was du schreibst. Natürlich darf der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen mit dem Vermerk "Mietkaution Müller".

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