Es kommt darauf an, welche Art von Schaden Sie an der Rückwand des Gefrierfachs verursacht haben. Wenn der Schaden durch ein versehentliches oder unbeabsichtigtes Ereignis entstanden ist, wie zum Beispiel beim Abtauen des Gefrierfachs, könnte er von Ihrer Hausratversicherung abgedeckt sein. Es empfiehlt sich, in Ihrem Versicherungsvertrag nachzuschauen oder sich an Ihren Versicherer zu wenden, um sicherzustellen, dass der Schaden abgedeckt ist.
Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Schaden nicht von der Hausratversicherung abgedeckt wird, zum Beispiel wenn er vorsätzlich verursacht wurde oder wenn er durch Fahrlässigkeit entstanden ist. In solchen Fällen könnte es sein, dass Sie den Schaden selbst tragen müssen. Wiederum empfiehlt es sich, sich an Ihren Versicherer zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Absicherung haben.