Mietkaution als Bankbürgschaft - wie wird die freigegeben?
ich habe hier ein wenig recherchiert und stelle fest, dass eine Mietkaution nach sechs Monaten zurückzuzahlen ist.
Nun habe ich eine Bankbürgschaft als Mietkaution. Und mein Vermieter ist verstorben und der Nachlassverwalter sehr, sehr "gemütlich".
Die sechs Monate sind nun fast vorbei und es kam noch zu keiner Abnahme. Kann ich nach sechs Monaten zur Bank gehen und auf die Aufhebung der Bürgschaft pochen, auch wenn der Nachlassverwalter keine Freigabe der Kaution unterschreibt?
2 Antworten
Die bank wird da ohne den Vermiter ncihts machen.
Den mußt Du unter druck setzen. geht aber auch relativ einfach. Dir entstehen Kosten durch die Bürgschaft.
also ein Schreiben an den Vermieter (Verwalter), geben sie unverzüglich die Bürschaft frei oder ihnen werden die Kosten belatet.
Dann werden die sich rühren.
Noch auf den Schadenersatz anspruch hinweisen, weil Dir der Kreditrahmen fehlt.
Ausgezogen und keine Abnahme gemacht? Hast Du Zeugen über den Zustand der Wohnung beim Auszug?
Mietbürgschaft: Wie die Kaution dient sie sämtlichen Ansprüchend es Vermieters aus dem Mietverhältnis. Ein Zugriff ist nur bei berechtigten Ansprüchen möglich. Wenn der Nachlassverwalter keine Ansprüche stellt, muß er die Bürgschaft freigeben. Du setzt ihm eine angemessene Frist zur Erklärung und Freigabe. Dann mußt Du entscheiden, ob Du rechtlich gegen ihn vorgehst und Schadensersatz geltend machst.