Auf welchen Namen lautet ein Mietkautionskonto?

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Eure Majestät, das kommt drauf an:

Man kann das Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters anlegen und der verpfändet das dann an den Vermieter.

Die Alternative dazu ist, das Kautionsbuch auf den Namen des Vermieters anzulegen, aber als Treuhandkonto für den Mieter.

Mit der Versteuerung der Zinseinnahmen ist das heute ganz einfach: Es gibt bekanntlich die Abgeltungssteuer. Im erstgenannten Fall könnte der Mieter bei Bedarf einen Freistellungsauftrag bei der kontoführenden Bank einreichen, dann erfolgt kein Steuerabzug.

Komplizierter wird es im zweiten Fall: Da muß der Vermieter die ihm alljährlich von der Bank übersandte Bescheinigung über die abgeführten Steuern an seinen Mieter weiter reichen und der könnte sie dann mit der Anlage KAP weiter verwerten. Wenn man dann bedenkt, dass der für Sparbücher gezahlte Zins heute selten mehr als 0,25% p.a. beträgt und die abgeführte Steuer davon ja auch nur einen Bruchteil, übersteigen die Schreib- und Portokosten in vielen Fällen den zu erwartenden Erstattungsbetrag.

Hallo, der VM muss das Geld auf einem treuhänderischen Ander- oder Sonderkonto - getrennt von seinem eigenen Vermögen - anlegen. lt. § 551 III BGB K.