Aktien Teilverkauf?

4 Antworten

Deine Absicht den Einsatz eines Investments durch Verkauf abzusichern, ist eine kluge Strategie. Die Steuerstaffel Deine Aktiengeschäfte hilft Dir bei der Gewinnermittlung weiter. Sobald Du mit Ausschöpfung Deines Freibetrages steuerpflichtige Gewinne erzielst, berücksichtigst Du den steuerlichen Hebel. Weil Du nach Ausschöpfung Deiner Freibeträge den Gewinn versteuern mußt, fällt am Jahresende die Entscheidung leicht: Bei einem Höchststand des DAXes verkaufst Du am ersten Handelstag im Neuen Jahr und erzielst wieder Gewinne innerhalb Deines Freibetrages.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Welche Berechnungen Du "intern" vornimmst, interessiert das Finanzamt nicht. Man kann den Gewinn nicht nach eigenem Ermessen zuordnen.

Der steuerpflichtige Gewinn errechnet sich aus der Differenz von Kauf- und Verkaufspreis der jeweils verkauften Aktien. Dabei werden, wenn man für eine Aktie verschiedene Kaufpreise gezahlt hat und nicht alle verkauft, immer die zuerst gekauften als verkauft angesehen. (FiFo-Prinzip).

Der Wertzuwachs der Aktien zwischen Kauf und Verkauf ist der Gewinn und davon werden 25% Kapitalertragssteuer einbehalten. Ab 1.1. kannst du einen neuen Freistellungsauftrag bis 801 € einstellen, dann beleibt dir diese Steuer zunächst erspart.

Der Gewinn wird je Aktie gerechnet. Wenn du 100 Aktien für 5 € kaufst und später 50 für 10 € verkaufst, hast du je Aktie 5 € oder insgesamt 250 € Gewinn realisiert, der steuerpflichtig ist.