Eichen Nachbargrundstück

2 Antworten

Der erste Blick zur Klärung solcher Fragen muß in das Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes erfolgen. Das können wir nicht für Dich tun, denn wir wissen nicht, wo Du wohnst. Die allgemeinen Regeln des BGB greifen erst dan, wenn sich aus den Spezialregelungen nichts ergibt. Ich muß Dir aus meiner Erfahrung aber sagen, dass es unzählige widerstreitende Urteile bei zulässigerweise dort stehenden Pflanzen gibt und schätze Deine Chancen in dem Fall eher schlecht ein.

Hallo,

hängt vom Bundesland ab. Tendenz:

In den ersten Jahren nach Pflanzung kann man protestieren und die Entfernung verlangen, denn es gilt ein Mindestabstand. Wenn die Zeit vorbei ist oder man hat gekauft und die Bäume waren schon da, nichts.

Immer kann man aber die Beseitigung der Überhänge verlangen und nach Fristsetzung auch selbst vornehmen. Ebenso der Wurzeln, wenn sie Schaden anrichten.

Laubfall muss hingenommen werden.