Verjährung?
Wenn ich eine Forderung vom inkasso habe und ob die rechtens ist, das sei mal dahin gestellt.....
dazu habe ich schon separat eine Frage gestellt, aber wenn es um Verjährung geht, recht es dem inkasso mitzuteilen, das die Forderung am 31.12.2022 verjährt sei oder benötigt man eine extra Formulierung.
Oder würde es ausreichen?
Vielen Dank
3 Antworten
Teile mit, dass du die Einrede der Verjährung geltend machst, da die Forderung seit XX.XX.XXXX verjährt ist und die Forderung daher nicht bezahlst.
Verjährung tritt nur ein, wenn sich der Schuldner aktiv auf diese beruft.
Die Mitteilung reicht, sollte sich aber im Zweifelsfall beweisen lassen. Es hilft natürlich ungemein, wenn man wirklich weiß wann die Verjährung eintritt.
@Kevin1905 ist ja schon beantwortet worden. Trotzdem danke
Naja, bei Dienstleistungsverträgen sind ansprüche aus dem Jahre 2019 sind mittlerweile verjährt, vgl. §§ 195, 199 BGB.
Nur so aus Neugier: Wann ist die Forderung entstanden?
Okay. Deine erste Frage habe ich auch gerade entdeckt. Grundsätzlich gilt: Lass das Inkassounternehmen in Ruhe. Kein Kontakt, weder schriftlich, weder per email und auch nicht telefonisch. Nach Erhalt und Widerspruch des Mahnbescheid ist nun dein Ansprechpartner ausschließlich das Gericht.
Das Mahngericht teilte mit die Forderung sei ungeprüft und das inkasso müsse tätig werden, einzahlen und dann geht es weiter ans streitgericht, wenn das inkasso einzahlt.......das Inkasso hat mich nach dem Widerspruch kontaktiert und wollte den Vergleich anbieten mit 50% auf die Hauptforderung. 🤔 auch auf schreiben vom Anwalt wird nicht reagiert
@senior1 Angeblich 2019