Verjährung?

3 Antworten

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Teile mit, dass du die Einrede der Verjährung geltend machst, da die Forderung seit XX.XX.XXXX verjährt ist und die Forderung daher nicht bezahlst.

Verjährung tritt nur ein, wenn sich der Schuldner aktiv auf diese beruft.

Die Mitteilung reicht, sollte sich aber im Zweifelsfall beweisen lassen. Es hilft natürlich ungemein, wenn man wirklich weiß wann die Verjährung eintritt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Ami2911 
Fragesteller
 18.07.2023, 16:52

@Kevin1905 ist ja schon beantwortet worden. Trotzdem danke

Naja, bei Dienstleistungsverträgen sind ansprüche aus dem Jahre 2019 sind mittlerweile verjährt, vgl. §§ 195, 199 BGB.

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Nur so aus Neugier: Wann ist die Forderung entstanden?

Ami2911 
Fragesteller
 17.07.2023, 21:03

@senior1 Angeblich 2019

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senior1  17.07.2023, 21:09
@Ami2911

Okay. Deine erste Frage habe ich auch gerade entdeckt. Grundsätzlich gilt: Lass das Inkassounternehmen in Ruhe. Kein Kontakt, weder schriftlich, weder per email und auch nicht telefonisch. Nach Erhalt und Widerspruch des Mahnbescheid ist nun dein Ansprechpartner ausschließlich das Gericht.

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Ami2911 
Fragesteller
 17.07.2023, 21:22
@senior1

Das Mahngericht teilte mit die Forderung sei ungeprüft und das inkasso müsse tätig werden, einzahlen und dann geht es weiter ans streitgericht, wenn das inkasso einzahlt.......das Inkasso hat mich nach dem Widerspruch kontaktiert und wollte den Vergleich anbieten mit 50% auf die Hauptforderung. 🤔 auch auf schreiben vom Anwalt wird nicht reagiert

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Ami2911 
Fragesteller
 17.07.2023, 21:28
@Ami2911

Zumindest ist es alles sehr unseriös

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