Muss meine Freundin zahlen?

4 Antworten

Da die Mutter bestellt hat, wurde sie Vertragspartnerin. Sie muss die Rechnung bezahlen. Wenn sie verstorben ist, muss der Erbe die Rechnung bezahlen. Wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, musst Du nichts zahlen.

Das Inkassobüro kann nicht damit argumentieren, dass der Empfänger der Ware die Rechnung bezahlen muss. Denn nur durch den Empfang der Ware wird man nicht Vertragspartei.

Allerdings ist es möglich, dass die Ware mangels Zahlung noch nicht an die Käuferin (Mutter) übereignet wurde. (Das hängt von den AGBs ab.) In diesem Falle könnte der Verkäufer (bzw. das Inkassobüro) die Ware wieder heraus verlangen. Und zwar in dem Zustand, wie sie jetzt ist. Aber eine Zahlung kann auch nicht mit der Begründung verlangt werden, dass das Eigentum noch nicht auf die Käuferin übergegangen sei.

Also: Eine Zahlung können die nicht verlangen, nur ggf. die Herausgabe der Ware.

Rechnungsempfänger und somit Vertragspartner ist die Mutter. Das Erbe wurde ausgeschlagen. Somit kannst du die Forderung zurückweisen. Du musst damit rechnen, dass Inkasso trotzdem weiterhin versucht, die Forderung bei dir einzutreiben. Zahlen musst du aber nicht.

Ich lasse mir Bestellungen sehr häufig in die Firma senden.

Rechnungsadresse: Ich mit Heimatadresse

Lieferanschrift: Firma

Ich glaube kaum, sollte ich versterben, das weder mein Arbeitgeber noch mein Arbeitskollege verpflichtet sind, die Rechnung zu begleichen.

Bullshit was das Inkasso labert!

Habe meiner Freundin Eure Antworten per Link geschickt und sie hat sich bei der ÖRA (Öffentliche RechtsAuskunft) einen Termin geholt. Sie wird erstmal nicht zahlen.

Wenn ich Neuigkeiten habe, werde ich sie mitteilen.