Steht der Schwester trotz Verzicht ein Pflichtteil zu?

1 Antwort

Leider kennen wir den Vertrag nicht.

War die Ausgleichszahlung an die Schwester bezogen auf das Haus, oder auf das gesamte Erbe?

Was Ihr mit dem Vertrag damals abgehandelt habt war das Haus.

Einer Bekommt das Haus, belastet durch das Wohnrecht für die Eltern und die Schwester bekommt Bargeld und erklärt sich als abgefunden.

Aber da ist nicht gesagt über weiteres Vermögen. Wenn Dein Vater eine Münz- oder Briefmarkensammlung hatte, Goldbarren im Bankschließfach, Geld auf der Bank, da gilt wieder das normale Erbrecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung