Vater kauft mit Freundin Wohnung?

3 Antworten

Steht dein Vater auch im Grundbuch? Dann natürlich. Falls nicht, fällt da einiges an Schenkungssteuer an. Anspruch dann nur bedingt. Schenkungen können im Erbfall "zurückgefordert" werden, abzüglich 10 % für jedes vergangene Jahr.

Nein - auch wenn die Beiteiligung Deines Vaters an der Rückzahlung des Kredites letztendlich eine über langen Zeitraum währende Schenkung darstellt - die Du als Kind eher schwerlich nachweisen kannst..... und diese monatliche "Beitrag" eine Nutzung dieser Wohnung beinhaltet.

Man muss für die Beurteilung des Falles alle Einflussgrößen kennen.

Wohnt Dein Vater mit ein der Wohnung?

Wenn er dort wohnt, könnte es einfach seine Kostenbeteiligung sein (wie eine Miete) und damit keine Schenkung.

Wenn wir mal von 200.000,-/15 Jahrre = 13.333,- Euro pro Jahr ausgehen, wären im Fall desTodes Deines Vaters die letzten 10 Jahre relevant. Also höchstens 133.333,- Euro.

Auf die gäbe es für Dich einen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Würde Dein Vater versterben, ohne einenCent zu hinterlassen, dann wäre, weil dieser Anspruch Jahr für Jahr um 1/10 abschmilzt die Hälfte relevant, also 66.666,- Euro.

Davon würdest Du dann 1/2 von seiner Freundin fordern können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Michlo 
Fragesteller
 22.09.2023, 10:46

vielen Dank für die schnelle Antwort! Nein, mein Vater wohnt nicht in der Wohnung und hat auch keinen Zweitwohnsitz dort, er ist nur an den Wochenenden bei ihr.

Was vielleicht noch wichtig ist, er steht auf dem Darlehensvertrag mit oben und tut auch Bürge mit der Wohnung die er noch besitzt.

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wfwbinder  22.09.2023, 11:33
@Michlo
Was vielleicht noch wichtig ist, er steht auf dem Darlehensvertrag mit oben und tut auch Bürge mit der Wohnung die er noch besitzt.

Dann habe ich drei Nachrichten für Dich:

  1. Seine Freundin muss für die Zahlungen die er leistet ab dem 2.Jahre Schenkungssteuer zahlen.
  2. Du wirst vermutlich keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch an die Frau haben, denn falls Du eine Immobilie erbst, wird Dein Pflichtteilsanspruch vermutlich erfüllt sein.
  3. Imschlimmsten Fall erbst Du auch noch Schulden von deren Wohnung mit.

Hoffen wir mal, dass Dein vater länger lebt als die Tilgung dauert.

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