Mein eingetragener Vater ist nicht mein Leiblicher Vater, habe ich dennoch ein Anrecht auf das Erbe meines Leiblichen Vaters oder rechte auf ein Pflichtanteil?
Ich habe eine Frage ich wurde 1968 geboren mein Leiblicher Vater wollte damals nichts von meiner Mutter mehr wissen, somit wollte er auch nichts mehr mit meiner damals Schwangeren Mutter zu tun haben (Mit mir)! Meine Mutter lernte einen anderen Mann kennen, er hat sich bereit erklärt sich als leiblicher Vater in meiner Geburtsurkunde ein zu tragen! Sie Heirateten. Mein leiblicher Vater gab meiner Mutter 10,000,- DM und einen Satz reifen damit er sich frei kauft! So jetzt meine Frage ich habe seit meinem 18 Lebensjahr Kontakt zu im aber ich weiß nicht ob ich ein Anrecht auf das erbe oder auf einen Pflichtanteil habe?
3 Antworten
Nein, denn nach Aktenlage ist er nicht Dein Vater. Selbst wenn Du einen Vaterschaftstest aus der Tasche ziehen würdest die die Vaterschaft beweist, ändert das nichts.
Nur mit einer Adoption kannst Du möglicherweise erbberechtigt werden - aber dazu solltet Ihr einen Anwalt kontaktieren, denn bei der Adoption von Volljährigen gelten etwas andere Regeln - hier könnte jedoch die leibliche Vaterschaft eine Rolle spielen.
Wie steht er denn heute zu dieser "Vaterschaft"?
Er ist 81 Jahre und wir sehen uns
regelmäßig aber er ist sehr Oberflächlich.
Entgegen bisheriger Antworten hast Du einen Erbanspruch.
Grundsätzliche Voraussetzung für ein Erbe ist jedoch, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
Wenn nichteheliche Kinder von ihrem Vater nicht anerkannt wurden, müssen die Kinder bei Gericht die
Vaterschaftsfeststellungbeantragen. Denn erst nach der Vaterschaftsfeststellung haben sie Rechte gegenüber dem Vater, insbesondere auch ein Erb- und Pflichtteilsrecht.
Wird die Vaterschaftsfeststellung vom Kind beantragt, ordnet das Gericht einen Vaterschaftstest an, ein DNA-Gutachten wird erstellt. Ergibt sich hieraus die Vaterschaft, besteht das gesetzliche Erbrecht.
Angesichts des hohen Alters des vermeintlichen Vaters sollte man mit dem entsprechenden Antrag nicht allzu lange warten. Stirbt der vermeintliche Vater vor dem Antrag und wird er feuerbestattet, ist ein Nachweis nahezu ausgeschlossen.
Ja, da bin ich mir ganz sicher ..;-)
Hab das Prozedre als vermeintlicher Vater bereits hinter mir. In meinem Fall wurde aber nach erfolgtem DNA-Gutachten die Vaterschaft ausgeschlossen.
Nun zum Erbanteil.
Sofern keine Ehefrau, keine weiteren Kinder oder ein Testament vorhanden ist, erben Sie nach der erfolgreichen Vaterschaftsfeststellung 100% des Erbes.
Hier mal die weiteren erbrelevanten Eckdaten eingeben: http://www.erbrechner.de/
Übrigens solten Sie bedenken, dass sie nicht nur Guthaben sondern auch ggf. vorhandene Schulden erben können. Also bevor sie das Erbe unbesehen annehmen, erst mal über das Erbe kundig machen.
Abschließend noch ein Link zu weiteren Erläuterungen zum Erbrecht: http://www.seite55.de/ratgeber/erbrecht_erbfolge.htm
Sind sie sicher das ich nach dem Vaterschaftsfeststellung gesetzliche ein Erbrecht habe und wenn welchen Anteil habe ich. Ich bin sein einziges Kind. Ich bedanke mich schonmal für Ihre Antwort.