Ursprünglicher Buchwert eines Grundstücks

1 Antwort

Grundschuldbestellung und Löschung eines Verpfändungsvermerks gehören zu den Kreditkosten und sind dort ggf. bei Vermietung, oder gewerblicher Nutzung Werbungskosten, oder Betriebsausgaben.

Alles andere gehört zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens.