Unterschrift auf Abnahmeprotokoll Bestätigung für Mängelbeseitigung durch den Mieter?

1 Antwort

Es kommt schon sehr auf die Formulierung im Protokoll an. Aber es ist Vorsicht geboten: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/a/1abnahmeprotokoll.html

Es kann nur Streit um protokollierte Mänge geben, nicht um dort nicht aufgeführte. Letztere gehen zu Lasten des Vermieters.