Unterschiedliches Startkapital - gemeinsame Zukunft - Wie finanzieren?

2 Antworten

die ich ihr leihe und nur im Fall einer Trennung zurückhaben möchte. 

Das klingt wie eine Schenkung mit dem Recht auf Rückforderung.

Macht lieber einen Darlehensvertrag.

In einer Zusatzvereinbarung verabredet ihr, dass es eine Schenkung ist, die mit der Eheschließung wirksam wird, aber bei einer Trennung zurück gefordert werden kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jannek1991 
Fragesteller
 26.01.2021, 18:21

Vielen Dank für den Tipp!

Meinen Sie die Zusatzvereinbarung extra anfertigen oder mit in den Darlehensvertrag einarbeiten?

Mal angenommen 50.000 Euro sind in 30 Jahren durch die Inflation nur noch 1000 Euro wert und wir verkaufen unser jetzt 400.000 Euro teures Haus für später 2.000.000 Euro auf Grund einer Trennung. Wenn sie mir dann 50.000 Euro mehr gibt und ich mir davon noch einen neuen Rasierapparat kaufen kann...

Habe ich dann Pech gehabt oder gibt es dafür auch Floskeln, die man mit einarbeiten sollte? Ans Einkommen oder an irgendwelche sich mitändernden Zahlen geknüpft?

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wfwbinder  26.01.2021, 19:30
@Jannek1991
Meinen Sie die Zusatzvereinbarung extra anfertigen oder mit in den Darlehensvertrag einarbeiten?

Natürlich gesonderte Vereinbarung. Daher Darlehensvertrag und Zusatzvereinbarung, sonst wäre es ja Darlehensvertrag mit Zusatzvereinbarung gewesen.

Mal angenommen 50.000 Euro sind in 30 Jahren durch die Inflation nur noch 1000 Euro wert und wir verkaufen unser jetzt 400.000 Euro teures Haus für später 2.000.000 Euro auf Grund einer Trennung. Wenn sie mir dann 50.000 Euro mehr gibt und ich mir davon noch einen neuen Rasierapparat kaufen kann...

Bei den Verhältnissen würdet Ihr jeder beim Verkauf 1 Mio. bekommen. Hätten die 50.000,- noch eine Bedeutung?

Eine Indizierung nach dem Lebenshaltungskostenindex halte ich für schwierig.

Aber Du musst auch sehen würdet ihr erst heiraten und dann bauen, dann wäre Dein Anfangsvermögen bei der Eheschließung eben 100.000,- und bei einer Scheidung, wenn dann das Haus die 2 Mio. Wert wäre, würde auch (mal nur das Haus betrachtet, 950.000,- zu 1.050.000,- geteilt.

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Gemeinsames Haus, gemeinsamer Kredit ohne Eheschließung ist eine schlechte Idee.

Weil es geht ja bei einer Trennung (die meist nicht freundlich ist) dann auch um sowas wie Zugewinn durch Preissteigerungen am Haus/Grundstück oder Verluste durch das Grundstück/Haus (z.B. wenn nebenan eine Schweinezuchtbetrieb öffnet).

Um Gewinne aus zusätzlichen Investitionen in Renovierung oder Ausbau. Um evtl. unterschiedliche Einkommen die jahrelang in ein gemeinsames Projekt (das Haus) geflossen sind und die mal von dem einem oder anderen bezahlt wurden.

Dann sind diese gesamten Verabredungen und Vereinbarung oftmals Notarpflichtig und können das was für Eheleute schon seit Jahrzehnten erprobt wird nicht mal annähernd nachempfinden.

Dann kommt die Durchsetzung und Beweis der Ansprüche, evtl. Risiken durch eine Zahlungsunfähigkeit einer Partei, die Möglichkeit Gerichtsprozesse jahrelang hinzuziehen bzw. evtl. Ansprüche an Dritte abzutreten und so die Dinge noch komplexer zu machen.

Wenn es alles reine Liebe ist: Heiraten dann wird das unterschiedliche vorhandene Eigenkapital bei einer Scheidung berücksichtigt und es gibt einen klaren Übergang von Einzeln zu Gemeinsam und ggfls. von Gemeinsam zu Einzeln.

Wenn da vorher schon Stolpersteine sind die im Wege liegen dann auch vorher klare Regeln machen: Einer kauft und wird eingetragen und hat alle Rechte. Und ggfls. bekommt er von dem anderen ein zeitlich begrenztes und mit Zinsen versehenes Darlehen das grundbuchlich vor einem Notar geschlossen und abgesichert ist. Und hat eben keine Rechte und Pflichten an Grundstück/Haus.