kann ich eine zu große Wohnung ohne Untervermietung behalten, erhalte Grundsicherung und bin 73 Jahre alt?

2 Antworten

Es gibt da keine Schonung aufgrund des Alters, leider.

Evtl. wird die tatsächliche Miete bis 6 Monate nach Umzugsaufforderung übernommen.

Allerdings verstehe ich Deine Zahlen nicht. 1150,- minus Regelbedarf 424,- wäre 724,-€ für Miete, und so hoch wäre z.B. in einer Großstadt wie Hamburg die gedeckelte anerkannte Miete nicht. Mit Mehrbedarf kann ich mir die 300 -€ auch nicht erklären.

Vielen Dank für Deine Antwort, leider habe ich sie nicht ganz verstanden.

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Wie schon @Andri123 schreibt: Eine so hohe Miete ist bei Bezug von Sozialtransfer (Grundsicherung im Alter / Erwerbsminderung, Hartz IV ...) nicht drin. Vermutlich ist gemäß diesen Vorschriften für Dich allein auch Deine Wohnung zu groß. Schau mal in dieser Auflistung

Örtliche Richtlinien - Harald Thomé
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

nach Deinem Wohnort. Wenn er nicht aufgeführt ist, nimm einen in Deiner Nähe (und im selben Bundesland). Ich nehme an, dass Harald Thomé die Liste immer auf dem aktuellen Stand hat.

Deine Worte deute ich so, dass Du aufstockend Sozialtransfer bezogen hast, und Rente sowie Untermieteinnahme wurde gegengerechnet. Oder Deine Rente plus Untermieteinnahme reichten zum Leben, und Du brauchtest keine zusätzliche Grundsicherung.

Wenn Du Deine Wohnung behalten willst, ist es somit sinnvoll, einen Teil Deiner Wohnung wieder unterzuvermieten. Willst Du das nicht, wird Dich das Grundsicherungsamt auffordern, dafür zu sorgen, dass Du die Kosten der Unterkunft (KdU) verringerst, so dass sie als "angemessen" gelten. Das kannst Du dann nur schaffen durch erneute Untervermietung oder indem Du Dir eine neue Wohnung suchst mit "angemessenen" Kosten der Unterkunft.

Mit Sozialtransfer soll ja das ExistenzMINIMUM derjenigen gesichert werden, die sich aus eigener Kraft nicht oder nicht vollständig finanzieren können.

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Bei weiterem Beratungsbedarf zu diesem oder einem anderen sozialen Thema empfehle ich eine Sozialberatung. Google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit öra hamburg dammtorstraße

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Wenn Du Sozialtransfer = Grundsicherung im Aler beziehst, denke daran, dass Du dann von den Rundfunkgebühren befreit werden kannst. Erforderliche Unterlagen hierfür bekommst Du vom Grundsicherungsamt. (Du musst dann danach fragen, von selbst werden diese Unterlagen allgemein nicht rausgegeben.) - Weiter gibt es in vielen Bundesländern Ermäßigung für den Öffentlichen Nahverkehr für Sozialtransferbezieher. Erkundige Dich danach - auch hierfür gibt es dann die Unterlagen vom Grundsicherungsamt, und Du musst danach fragen.)

Wenn Du Deine Wohnung (wieder) untervermietest und dadurch ähnlich wenig Geld hast wie mit Bezug von Grundsicherung, kannst Du ebenfalls von der Rundfunkgebühr befreit werden:

GEZ-Gebührenbefreiung für ärmere Bevölkerungsgruppen
https://www.juraforum.de/recht-gesetz/gez-gebuehrenbefreiung-fuer-aermere-bevoelkerungsgruppen-383315

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Vielen Dank, die Antwort hat mir sehr geholfen. Allerdings hatte ich vergessen zu erwähnen, dass ich seit 35 Jahren in der Wohnung wohne, zuerst mit Familie , jetzt alleine. Ergibt das eine Veränderung?

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@donde

Sorry, ich schaue erst jetzt wieder hier rein. Eine Benachrichtigung ging mir leider nicht zu. (Diesbezüglich spinnt hier das Programm manchmal.)

Die Dauer Deines Wohnens ändert nichts bezüglich der Kosten der Unterkunft in Bezug auf Sozialtransfer. Die Sozialämter / Jobcenter sind angehalten zu sparen. Nicht selten hält man sich dabei nicht an die Gesetze oder aktuelle Urteile (deshalb ja auch mein Hinweis auf die Ämterlotsen). Und Erbsenzählerei zum Nachteil der "Kunden" scheint in vielen dieser Ämter eine Art von Sport zu sein.

Entscheidest Du Dich zur Untervermietung, wünsche ich Dir einen sehr angenehmen Menschen.

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