Welches Wechseldatum relevant ist, hängt ab vom Datum der Hauptfälligkeit im Vertrag. Aktuell - und das ist schon seit 2008 so - liegt die Hauptfälligkeit auf dem Zulassungsdatum, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart (z.B. der 31.12.). Das ist also keine neue oder erneute Einführung, sondern gilt Branchenweit schon seit 2008. Wenn also Ihr Zulassungsdatum der 15.07.2007 war, sollte Ihre Kündigung wegen Versichererwechsel spätestens 3 Monate vorher ausgesprochen werden. Ausnahmen von dieser Regel gelten im Rahmen des Sonderkündigungsrechts nach Beitragsanpassung usw... Sollten Sie Ihr Fahrzeug am 15.07.2007 angemeldet haben und mit Ihrem Versicherer als Hauptfälligkeit den 31.12. vereinbart haben, so gelten die gleichen Regelungen nur eben zeitlich vorverlegt.Bedingungsgemäße Kündigung ebenfalls 3 Monate vorher, Sonderkündigungsrecht auch später noch.

...zur Antwort

Zunächst würde ich die Abbuchung stornieren lassen. Wenn Sie nicht rausfinden können wer der Abbuchende ist wird er sich spätestens dann melden wenn die Abbuchung rechtmäßig war. Vielleicht müssen Sie dann Stornokosten übernehmen. Das wäre jedoch immernoch besser als das Geld abschreiben zu müssen. So würde ich handeln wenn ich nicht eststellen kann auf welcher Grundlage die Abbuchung erfolgte.

...zur Antwort

Die Bundesrepublik Deutschland leiht sich Geld von den Deutschen Banken. Die Bundesfinanzagentur ist dafür zuständig täglich die entsprechenden Mittel aus verschiedenen Quellen zu besorgen.

Hier ein Link zu dem Beitrag von "Panorama" - wem gehört eigentlich Deutschland. Hier wird der Vorgang recht gut veranschaulicht. http://www.youtube.com/watch?v=_4FzvwtHKLs

...zur Antwort

Diese Aussage kenne ich vor allem im Zusammenhang mit dem DAX. Man spricht hier vom Dax als Frühindikator. Kursanstiege - so sagt man - machen sich ca. 6 Monate später auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar.

...zur Antwort

Ich denke die Frage ist hier fehl am Platz und sollte eher bei "gutefrage.net" gestellt werden.

...zur Antwort

Wo sind die Reste dieses Gnoms? Allerdings frage ich mich gerade auf welcher Grundlage hier überhaupt ein Schaden ersetzt werden soll. War die Figur zu diesem Zeitpunkt in Ihrem Besitz, in Ihrem Fahrzeug, wer hatte das Eigentum an dieser Figur? Ohne irgendeinen Nachweis (wenn er verlangt wird) oder Vorlage der Bruchteile sehe ich da eihentlich keine Chance. In der Regel werden aber wegen solch geringer Beträge keine weiteren Prüfungen durchgeführt. Ein Gutachter wird deswegen i.d.R. nicht erscheinen.

...zur Antwort

Dann schreiben Sie das auch dem Finanzamt, geben Sie allerdings immer an bis wann Sie die Steuererklärung dann abgeben werden. Das sollte dann aber relativ zeitnah sein. Aufschübe von einigen Wochen werden in der Regel ohne Probleme akzeptiert. Wenn Sie etwa aus beruflichen Gründen seit einiger Zeit extrem eingespannt sind und dies noch etwas andauert akzeptiert das nach meiner Erfahrung das Finanzamt problemlos. (Also 52 Wochen wären eindeutig zuviel)

...zur Antwort

Ich denke über kurz oder lang wird es auf Honorarberatung hinauslaufen, was ich persönlich nicht schlecht finden würde. Bevor das aber passiert, muß erstmal in die Köpfe der Verbraucher/Kunden, daß es generell vernünftiger ist, sich unabhängige Beratung zu holen. Ich muß auch Produkte in meine Angebote und Vergleiche einbeziehen, für die ich keine Provision bekomme, wenn es wirklich für den Kunden die bessere Entscheidung ist. Solange da draussen aber Menschen herumlaufen, die von Gesellschaften bezahlt werden um ausschliesslich deren Produkte an den Mann zu bringen (und seien diese noch so Hirnverbrannt) wird es wohl nicht besser werden. Mir persönlich ist es egal, ob ich ein Honorar vom Kunden bekomme oder ob ich es von einer Gesellschaft bekomme.

...zur Antwort

In der Selbstständigkeit gibt es kein Bruttogehalt und die Entnahme sagt auch nichts über den Steuersatz aus. Es kommt einzig und allein darauf an, wie hoch Ihr Gewinn ist. Darüber gibt Ihnen am Besten ein Steuerberater auskunft, den Sie ohnehin aufsuchen sollten wenn Sie sich selbstständig machen möchten.

...zur Antwort

Das ist so einfach nicht zu beantworten. Vielleicht hilft dieser Artikel weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit

...zur Antwort

Mir sind eigentlich nur einige Wertpapierfonds bekannt. Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, daß im Beteiligungsbereich da ein bissel was geht. Eventuell auch Private Equity-Fonds die in diesem Bereich aktiv sind. Das ist aber eben ein etwas Stiefmütterlich behandeltes Gebiet, zumal nicht viele Unternehmen in diesem Bereich spekulativ interessant sind. Ausserdem müsste noch definiert weden was "grüne" Anlagen sind. Geht es um Nachhaltigkeit, Ökologie, Unternehmen die nicht in der Rüstung tätig sind, usw...

...zur Antwort

Ich denke das zielt auf Denkmalimmobilien ab. Das kann interessant sein, hängt aber natürlich sehr vom eigenen steuerlichen Background ab.

...zur Antwort

Da es ja grundsätzlich Riesterbefürworter gibt und Riestergegner ist die Antwort natürlich davon abhängig von wem sie kommt. Ich bin Riesterbefürworter. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen lohnt sich das, da der Eigenaufwand im Verhältnis zur Förderleistung in einem günstigeren Verhältnis steht. Um mehr zu sagen, müsste man mehr über Ihre spezielle Situation wissen.

...zur Antwort

Nein, der Zug ist abgefahren. Es ging bis 31.12.2008 lediglich darum die alten Abgeltungssteuerfreien Papiere von den neuen Abgeltungssteuerpflichtigen zu trennen.

...zur Antwort

Es geht dabei nicht darum wie lange die Ehe bestanden haben muß, sondern darum ob die "allgemeine Wartezeit" erfüllt wurde. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11930/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/03__leistungen/04__rente__hinterbliebene/rente__witwen__und_20witwerrenten/Voraussetzungen.html

...zur Antwort

Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Es kann sein, daß sie einen Tarif gewählt hat der die freie Werkstattwahl einschränkt. Ist das nicht der Fall, kann die Versicherung eigentlich nur die anfallende Rechnung bezahlen. Mir sind aber auch schon Fälle zu Ohren gekommen, wo die Versicherung der Werkstatt mitteilt, daß nur ein gewisser Stundensatz übernommen wird. Entweder reparieret die Werkstatt zu diesem Satz oder sie lässt es....

...zur Antwort

Informieren Sie sich bei einem unabhängigen Berater. Es gibt mehr zwischen Himmel und Erde als nur Banken und Sparkassen und ich rede nicht von Versicherungen. Sie könnten z.B. in einen Goldsparplan investieren oder einen Private Equity Fonds nutzen. Nur mal 2 Beispiele. Das sollte aber auch zu Ihnen passen, deshalb nutzen Sie bitte einen Berater der nicht irgendeiner Bankgesellschaft angehört. Der kann Ihnen nur das anbieten was sie selbst im Porfolio haben, auch wenn er weiß, daß es besseres da draussen gibt.

...zur Antwort

Grundsätzlich ist das richtig. Ich würde das jedoch von den Begleitumständen abhängig machen (angrenzende Gehwege, öffentl. Zugänglichkeit, usw.) Im Übrigen ist die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht manchmal schon in die Privathaftpflicht integriert, also auch das schonmal vorher prüfen.

...zur Antwort