Umzug ins Ausland im Juli, was passiert mit Kapitalertragsteuer die vorher schon bezahlt wurde?

1 Antwort

Erstmal ist zu klären, ob nicht im letzten Jahr, wenn der Umzug erst im Juli erfolgte, noch eine unbeschränkte Steuerpflicht geherrscht hat.

Dann wäre sowieso eine "normale" Einkommensteuererklärung fällig mit Anrechnung der Zinsabschlagsteuer auf die Steuerschuld.

Im Fall, das für das letzte Jahr hier keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr war, ist für die inländischen Einkünfte auf jeden Fall die beschränkte Steuerpflicht gegeben udn die Kapitalertragsteuer wird dann dort angerechnet, bzw. wenn sich keine Steuer ergeben sollte, erstattet.