Wir kommt meine hohe Steuernachzahlung als Einzelunternehmer (Kleinunternehmerregelung) zustande?
Ich habe eben meine erste Steuerklärung als Gewerbetreibende ausgefüllt (Onlineportal Elster) und natürlich direkt berechnen lassen was ich nachher "raus" bekomme. Letztes Jahr habe ich ein Gewerbe angemeldet, allerdings in den paar Monaten noch nicht so viel verdient. Insgesamt hatte ich einen Gewinn von ca. 1100 Euro. Nach EÜR also Einnahmen und Ausgaben abgezogen.
Mein Ziel ist es, da ich bei der Anmeldung die Kleinunternehmerregelung angekreuzt hab, auch in dem Bereich unter 17500 jährlich zu bleiben.
Ich muss also weder Gewerbesteuer noch Umsatzsteuer, lediglich Lohnsteuer zahlen, auf meine Selbsständigkeit.
Ich habe die Rechnung bei Elster zwei mal gemacht um den Unterschied zu sehen, mit und ohne Gewerbe (Anlage G). Ohne Anlage G komme ich ziemlich bei 0 raus.
Mit Anlage G, also meinem Einkommen von 1160, muss ich laut Berechnung ganz 326 Euro nachzahlen!!
Meine Frage: Wie kommt diese hohe Summe zustande? Das ist ja ein viertel meines Gewinnes. Mein Steuersatz liegt bei 12Batsch Prozent (das wären ja maximal 150 Euro...) , da frage ich mich wieso diese Hohe Summe?
Ich werde mich beim Finanzamt nochmal erkundigen, aber vllt kann mir ja hier schon jemand helfne, (der sich auskennt!! ;-))
Viele lieben Dank!
Agentears
4 Antworten
Das du nicht klar kommst, liegt auch (nicht nur) daran, dass du mit Begriffen ungenau umgehst.
Die 17.500,- Umsatz (also Einnahmen, nicht Gewinn), betreffen ur die Umsatzsteuer. Richtig, Du bist Kleinunternehmer, Umsatzsteuer wird nicht erhoben.
Man zahlt Einkommensteuer, nicht Lohnsteuer. Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die von Arbeitslöhnen/-gehältern abgezogen wird.
Gewerbesteuer fällt auch nicht an, aber nicht weil Du Kleinunternehmer bist, sondern weil der Gewerbeertrag unter 24.500,- Euro ist.
Meine Frage: Wie kommt diese hohe Summe zustande? Das ist ja ein viertel meines Gewinnes. Mein Steuersatz liegt bei 12Batsch Prozent (das wären ja maximal 150 Euro...) , da frage ich mich wieso diese Hohe Summe?
Dein Durchschnittssteuersatz ist 12 %. Also der Bezug zwischen zu versteuerndem Einkommen und der Jahressteuer.
Dein Gewinn aus dem Gewerbe kommt auf Dein übriges Einkommen oben drauf. Da wir einen progressiven Einkommensteuertarif haben (mit höheren Einkommen steigt die Steuer nicht proportional, sondern auch der Steuersatz), wird eben Dein Gewinn mit ca. 25 % besteuert.
Da brauchst Du die Finanzbeamten nicht von der Arbeit abzuhalten. Alles OK.
Du verwechselt den Durchschnittssteuersatz mit dem Grenzsteuersatz.
Du “hast“ nicht einen Steuersatz von 12%, sondern bei Deinem zu versteuernden Einkommmen von z.B. 19.000,-€ ohne Gewerbe “hättest“ Du einen Durchschnittsteuersatz bei 12%, bezogen auf genau dieses Einkommen von 19.000,-€. Bereits auf die letzten 100,-€ des zvE hattest Du einen höheren Grenzsteuersatz als 12%.
Wenn Du jetzt mal Deinen Durchschnittssteuersatz incl. Gewerbe ausrechnest, wirst Du sehen, dass er nicht wesentlich gestiegen ist, vielleicht von 12% auf 12,8% oder so.
Vorab - beim Finanzamt kannst Du Dich nicht erkundigen - für Steuerberatung gibt es eine Berufsgruppe, die diesen Namen trägt - Steuerberater.
Die Kleinunternehmer-Regelung hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun.
Das Ziel, unter 17.500 Euro Umsatz zu bleiben, zeugt davon, dass Du kein Geld verdienen willst.
Dein Steuersatz liegt bei was? Dein Steuersatz richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens (je höher der Gewinn, desto höher der Steuersatz).
Wie Deine Nachzahlung zustande kommt, hat Dir ELSTER doch erklärt. Es erübrig sich also, darauf einzugehen.
Wie du bei 326 Euro auf hohe Nachzahlung kommst, wird ein Rätsel bleiben - das ist doch ganz normal.
Übrigens, Du bist der Erste, der auf seine Selbständigkeit Lohnsteuer zahlt.
Dringender Rat - geh´ einmal zu einem Steuerberater.
Klar der Steuerfreibetrag liegt bei 8820€/Jahr. Also ergo bei 735€/Monat. Eigendlich müstest Du gar keine Steuern zahlen, wenn alles richtig eingegeben wurde und sonst keine weiteren Einkünfte in 2017 vorhanden waren und keine Leistungen bezogen wurden die unter Progressionsvorbehalt (z.B.ALG1)stehen. Steuererklärungen kann nicht jeder Bürger selbst machen, ist auch gar nicht gewollt.
Allerdings wird ein Steuerberater sicherlich mehr als die ausgeworfene Steuer kosten. Davon ist auszugehen.
Es gibt keinen Steuerfreibetrag in der Höhe - hat auch mit der Sache nix zu tun.
Seit wann muss ein AN keine Lohnsteuer zahlen?
Steuererklärungen können sogar schon Schüler selbst machen.
"ist auch gar nicht gewollt" ist die bei Dir übliche Staatsverdrossenheit .
Steuerberater sind nicht die Abzocker, als die Du sie immer hinstellst (das ist Dein üblicher Futterneid). Sie sind für Leute wie den Fragesteller ungemein wichtig, das sie ihm Geld sparen helfen.
Wenn sie bei denen, die genug haben, etwas verdienen, so sei ihnen das gegönnt - schließlich haben sie im Gegensatz zu anderen Leuten "was gscheids glernt" !!
Es gibt eine Existensminimum das nicht besteuert wird. Also sind auf 8820€ keine Einkommenssteuern zu zahlen. Das war jahrzehnte lang in D nicht der Fall und ist bei correkt noch nicht angekommen.
Ich meinte nicht Lohnsteuer sondern Einkommenssteuer. Komme da ja auch immer durcheinander. Leider hilft mir dein Beitrag trotzdem wenig, Elster spuckt nicht aus, wie sich der Betrag zusammensetzt.