Umsatzsteuer Elternbeirat kirchlicher Kindergarten?
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ist der Elternbeirat eines kirchlichen Kindergartens mit Inkrafttreten des neuen Paragraphen zur Umsatzsteuer, mit den Einnahmen bei Festen umsatzsteuerpflichtig oder nicht?
Ich denke die Frage ist, ob der Elternbeirat zur Gemeinde/ Pfarrei gehört oder ob ein Elternbeirat praktisch „über dem schwebt“ als Gremium aus der Elternschaft des Kindergartens..
Danke!
1 Antwort
Ich denke, dass ein Elternbeirat nicht der Veranstalter sein kann und auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht sein sollte. Hier ein Hinweis
Aber die Gesetzesänderung hätte man sich wohl auch sparen können.
Der Elternbeirat ist bei den Festen nicht der Veranstalter, darf aber dort verkaufen. Die Einnahmen sind nur für den Kindergarten eingeplant.