Umlaufbeschluss ablehnen?
Hallo,
wir sind eine 4er Eigentümergemeinschaft .
Wir befinden uns aktuell in der Selbstverwaltung, da wir einen Querulanten haben, der bereits 3 Verwaltungen zum Aufgeben mehr oder weniger gezwungen hat. Unterstellungen wie Gelderveruntreuung und Misswirtschaftung (haltlose Anschuldigungen, die auch widerlegt sind ) wurden durch ihn angezeigt und die Kriminalpolizei eingeschaltet. Da wir keine Hausverwaltung finden und zudem keine es ihm Recht machen kann, verwaltet der Haupteigentuemer mit aktuell 4 Wohneinheiten unsere kleine WEG mit 8 Wohneinheiten.
Es steht nun ein Beschluss für für eine Balkongelaender seiner Wohnung an, das rund 7000€ kosten soll. Das alte Geländer wurde vor 2 Jahren beim Abriss einer Scheune durch den Nachbarn beschädigt und abmontiert. Zu diesem Zeitpunkt waren wir anderen noch keine Eigentümer.
Wir sind uns einig, dass das Geländer angeschafft werden muss und auch zeitnah. Allerdings haben 3 Eigentümer bereits in den vergangenen Monaten eine Sondereinlage mit 600€ pro Wohneinheit geleistet. Diese wurde von unserer damaligen HV erbeten, da da Konto ausgereizt war , dringend Heizöl gekauft werden musste. Es gibt dazu auch keinen Beschluss . Alle haben dies Sondereinlage spontan und unkonventionell einbezahlt, nur der Haupteigentuemer mit seinen 4 Wgh. nicht. Begründung unnötig und es gibt keinen Umlaufbeschluss, den hätte er so oder so abgelehnt. :(
Wir Eigentümer fordern nun, dass er seine Sondereinlage von 4x600€ einzahlt , damit alle das gleich eingezahlt haben, um es für die Bezahlung des Geländers einzusetzen. Er möchte allerdings nichts davon wissen, das Geld auch an uns nicht wieder auszahlen, sondern stattdessen eine neue Sondereinlage festsetzen mit 800€ pro Whg.
Der Umlaufbeschluss wurde an uns versendet mit Zustimmung oder alternativ Ablehnung. Er hat zudem den Vermerk geschrieben(WhatsApp), dass er dann bei einem Unfall (Absturz) aus der Haftung ist.
Ich würde jetzt gerne wissen, wie das mit der Haftung für uns ist und wie wir am Besten damit umgehen sollen!!!
Herzlichen dank für Ihre Unterstützung….
Chistina Speer
2 Antworten
Du kannst den Umlaufbeschluss einfach nicht zurück schicken, wenn auch nur ein Eigentümer das macht gilt er als abgelehnt. Wenn wirklich ein Haftungsproblem besteht, dürfte der (interne) Verwalter damit nicht aus dem Schneider sein. Er hätte ja zb immer noch die Option einer außerordentlichen Eigentümerversammlung.
Bei der Umlage ist die Lage so wie du sie schilderst kompliziert. Ohne Beschluss gibt es keine Grundlage warum er zahlen müsste. Aber natürlich muss dann auch das Geld der anderen Eigentümer zurückgezahlt werden. Ohne Beschluss gibt es keine Rechtsgrundlage für dieses Zahlung. Oder ihr führt eine nachträglichen Beschluss herbei. Gegen ihn wird das aber vermutlich unmöglich sein.
Ich kann mich den Empfehlungen nur anschließen. Stimmt euch zu dritt ab und sucht euch einen guten Fachanwalt.
Ich hatte einmal eine wunderschöne Penthouse -Wohnung kaufen wollen.
Habe mich dagegen entschieden.
Warum?
Alle anderen Wohnungen der WEG waren in einer Hand, der hätte mit mir (fast) alles machen können, hätte mich immer überstimmt.
Bei euch geht es in eine ähnliche Richtung, was das Zusammenleben nicht einfach macht.
Ich für mich hätte mich auf solch eine Konstellation niemals nie eingelassen.
Und wenn ihr hier einmal richtig aufräumen wollt, solltet ihr euch vielleicht lieber einmal von einem Anwalt beraten lassen.
Ich drücke euch die Daumen, viel Glück und Erfolg! 🍀🍀🍀
Genau richtig. Wenn der Miteigentümer so schwierig ist, muss der nächste Weg zum Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht führen.