Umlaufbeschluss ablehnen?

2 Antworten

Du kannst den Umlaufbeschluss einfach nicht zurück schicken, wenn auch nur ein Eigentümer das macht gilt er als abgelehnt. Wenn wirklich ein Haftungsproblem besteht, dürfte der (interne) Verwalter damit nicht aus dem Schneider sein. Er hätte ja zb immer noch die Option einer außerordentlichen Eigentümerversammlung.

Bei der Umlage ist die Lage so wie du sie schilderst kompliziert. Ohne Beschluss gibt es keine Grundlage warum er zahlen müsste. Aber natürlich muss dann auch das Geld der anderen Eigentümer zurückgezahlt werden. Ohne Beschluss gibt es keine Rechtsgrundlage für dieses Zahlung. Oder ihr führt eine nachträglichen Beschluss herbei. Gegen ihn wird das aber vermutlich unmöglich sein.

Ich kann mich den Empfehlungen nur anschließen. Stimmt euch zu dritt ab und sucht euch einen guten Fachanwalt.

Ich hatte einmal eine wunderschöne Penthouse -Wohnung kaufen wollen.

Habe mich dagegen entschieden.

Warum?

Alle anderen Wohnungen der WEG waren in einer Hand, der hätte mit mir (fast) alles machen können, hätte mich immer überstimmt.

Bei euch geht es in eine ähnliche Richtung, was das Zusammenleben nicht einfach macht.

Ich für mich hätte mich auf solch eine Konstellation niemals nie eingelassen.

Und wenn ihr hier einmal richtig aufräumen wollt, solltet ihr euch vielleicht lieber einmal von einem Anwalt beraten lassen.

Ich drücke euch die Daumen, viel Glück und Erfolg! 🍀🍀🍀

UndertakerOWL  17.06.2023, 11:46

Genau richtig. Wenn der Miteigentümer so schwierig ist, muss der nächste Weg zum Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht führen.

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