Umgang mit meinen Geschwistern?

2 Antworten

Da es dabei alleine um das Kindeswohl geht, müssen Deine Eltern gemäß § 1685 BGB Deinen jüngeren Geschwistern einen Umgang mit Dir ermöglichen.

https://rechtsanwalt-reichelt.de/umgangsrecht-fuer-grosseltern/

Großeltern, Geschwister und auch andere Bezugspersonen haben ein Umgangsrecht mit dem Kind. Dieses Recht auf Umgang ist in § 1685 BGB geregelt. Danach steht Großeltern und Geschwistern ein Umgangsrecht zu, sofern der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Tja, das wird wohl nur über die Eltern funktionieren.