Kann ich was gegen kontaktverbot mit Geschwistern tun?

1 Antwort

Für den Kontakt zu deiner Schwester gibt es sogar eine explizite Rechtsgrundlage. § 1685 Abs. 1 BGB besagt:

Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

Der korrekte Ansprechpartner wäre hier das für den Wohnort deiner Schwester zuständige Jugendamt.

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