Umgangszeit wenn Kita ausfällt?

2 Antworten

Was gerichtlich nicht festgelegt ist, betrifft euch beide. Bedeutet Du oder der Vater müsste die Betreuung übernehmen. Wenn er es nicht macht, musst du es übernehmen. Notfalls wird das Kind in Obhut des Jugendamtes genommen.

Ist doch nett, wenn man als Kind feststellen muss, das beide Eltern kein Interesse an ihm haben und es nicht wollen.