Anzeige fürs aufnehmen einer Schlägerei?

3 Antworten

Es gibt dann wahrscheinlich zwei Arten potentieller Straftaten:

  • Die Schlägerei als Körperverletzung (§223 StGB, ggf. §224 StGB, §226 StGB, §231 StGB, je nach Verlauf und Ausgang).
  • Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch unerlaubte Videoaufzeichnung (§201a StGB).

Während unerlaubt hergestellte Videos in Zivilverfahren i.d.R. nicht als Beweismittel zulässig sind, ist dies in Strafverfahren anders. Es würde in diesem Fall im Zuge des Strafverfahrens zur Körperverletzung abzuwägen sein, ob die Beweissicherung im Interesse von Geschädigten durch die Schlägerei als höheres Rechtsgut einzustufen ist, als der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten.

Kommt es zu keinem Strafverfahren wegen Körperverletzung, da es nur um eine erweiterte Rangelei ging (und die Schule eine disziplinarische Maßnahme verhängt), verbleibt allerdings ein potentielles Strafverfahren wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte gegen alle Filmenden, sofern jemand der Abgebildeten entsprechend Strafantrag stellt (§205 StGB).

Was Du nicht schreibst:

Hast Du nur gefilmt oder das dann auch noch veröffentlicht/vesendet/verbreitet!?!

ich möchte noch hinzufügen:

Das reine Aufnehmen ist die eine Sache.

Die Veröffentlichungen oder das Drohen damit ist eine andere.

Die Schule wird dir das bereits erklärt haben. Es bringen sich immer wieder Jugendliche um, weil sie durch mediales Mobbing unter Druck gesetzt werden.

Deshalb sind solche Videos, solange sie auf irgendwelchen Handys kursieren gefährlich und ich würde als Betriffener oder auch als Schulleiter darauf bestehen, dass diese Aufnahmen von allen Geräten gelöscht werden.