Übungsleiterpauschale versteuern?

4 Antworten

Für die Einkommensteuer werden die einkünfte eines Jahres ermittelt, dann abzugsfähige Vorsorge- und Sonderasgaben und ggf. noch weiteere Abzüge abgezogen udn dann bleibt das zuversteuernde Einkommen.

Wenn Du Einkünfte hast, auf die die Übungsleiterpauschale gewährt wird, so sind die zuversteuern, soweit sie die 3.000,- Euro pauschale übersteigen, was aber nicht heißt, dass daraus wirklich Steuer entsteht, sondern es hängt von den gesamten Einkünften ab.

Wenn Deine Hauptanstellung 600,- Euro pro Monat erbringt, sind das 7.200,- im Jahr, abzüglich Arbeitnehmerpauschale 1.200,- bleiben 6.000,- Euro.

Da der Grundfreibetrag schon 10.908,- Euro ist, kannst Du sehen, dass Deine Nebeneinkünfte schon nach Abzug der Übungsleiterpaschale über 5.000,- Euro sein müssten, bevor überhaupt über Steuer nachgedacht werden muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Flocke269 
Fragesteller
 04.08.2023, 20:21

Okay,vielen Dank für die Auskunft

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Von Experte wfwbinder bestätigt

Es werden alle steuerpflichtigen Einkünfte zusammengerechnet, dann der Vorsorgeaufwand und die Sonderausgaben abgezogen und wenn man dann zu einem Betrag oberhalb des Geundfreibetrags kommt, muss man Steuern zahlen. Bei nur 600 € brutto aus dem Midijob wird die Steuer vermutlich 0 € betragen - wie weit Du über den 3.000 € liegst, verrätst Du ja nicht.

Flocke269 
Fragesteller
 04.08.2023, 16:51

Ja, ich werde bei gleicher Arbeitsleistung voraussichtlich nochmals an die 3000Eur bis Dezember verdienen.LG und schon mal Danke

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Vermutlich mit geschätzten 30 % Grenzsteuersatz bei einem "Normalverdiener".

Eine Steuerklasse gibt es da nicht weil man nicht Arbeitnehmer ist.

Eifelia  04.08.2023, 16:40

Du hast die 600 € Monatsbrutto überlesen, schätze ich?

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Insgesamt wird frühestens ab einem Jahreseinkommen von 10908 Euro (=Existenzminimum ) überhaupt Lohnsteuer fällig.