Übungsleiterpauschale versteuern?
Hallo,ich erhalte neben meinem Hauptjob (Gleitzone 600Eur brutto, steuerfrei) eine Übungsleiterpauschale .Jetzt habe ich den steuerfreien Betrag i.H.v.3000 Euro erreicht und müsste zukünftige Einnahmen versteuern. Kann mir jmd Auskunft geben, in welcher Höhe mit Steuerabgaben zu rechnen ist und in welche Steuerklasse ich eingestuft werde?Bleibt mein Midi Hauptjob aussen vor?Danke
4 Antworten
Für die Einkommensteuer werden die einkünfte eines Jahres ermittelt, dann abzugsfähige Vorsorge- und Sonderasgaben und ggf. noch weiteere Abzüge abgezogen udn dann bleibt das zuversteuernde Einkommen.
Wenn Du Einkünfte hast, auf die die Übungsleiterpauschale gewährt wird, so sind die zuversteuern, soweit sie die 3.000,- Euro pauschale übersteigen, was aber nicht heißt, dass daraus wirklich Steuer entsteht, sondern es hängt von den gesamten Einkünften ab.
Wenn Deine Hauptanstellung 600,- Euro pro Monat erbringt, sind das 7.200,- im Jahr, abzüglich Arbeitnehmerpauschale 1.200,- bleiben 6.000,- Euro.
Da der Grundfreibetrag schon 10.908,- Euro ist, kannst Du sehen, dass Deine Nebeneinkünfte schon nach Abzug der Übungsleiterpaschale über 5.000,- Euro sein müssten, bevor überhaupt über Steuer nachgedacht werden muss.
Es werden alle steuerpflichtigen Einkünfte zusammengerechnet, dann der Vorsorgeaufwand und die Sonderausgaben abgezogen und wenn man dann zu einem Betrag oberhalb des Geundfreibetrags kommt, muss man Steuern zahlen. Bei nur 600 € brutto aus dem Midijob wird die Steuer vermutlich 0 € betragen - wie weit Du über den 3.000 € liegst, verrätst Du ja nicht.
Ja, ich werde bei gleicher Arbeitsleistung voraussichtlich nochmals an die 3000Eur bis Dezember verdienen.LG und schon mal Danke
Vermutlich mit geschätzten 30 % Grenzsteuersatz bei einem "Normalverdiener".
Eine Steuerklasse gibt es da nicht weil man nicht Arbeitnehmer ist.
Insgesamt wird frühestens ab einem Jahreseinkommen von 10908 Euro (=Existenzminimum ) überhaupt Lohnsteuer fällig.