Übungsleiterpauschale wird überschritten.

2 Antworten

Könnte dann ein Minijob sein, denn 600 € monatliche Auszahlung bedeutet 400 € brutto nach Abzug des monatlichen Anteils vom ÜL-Pauschbetrag. Hängt von der übrigen persönlichen Situation ab.

Kommt darauf an ob bereits eine Geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Wenn nein, dann könnte die Trainertätigkeit als Geringf.Beschäftigung gestaltet werden und somit würde für Sie keine Steuer und Sozialabgaben anfallen. Denn der Übungsleiterfreibetrag beträgt auf das Monat umgerechnet 200.-- €. Der mtl. Verdienst entspricht 600.-- € abzüglich den mtl. Freitbetrag von 200.--€ verbleiben noch 400.-- €.