Überstunden bei Betriebsübergang

2 Antworten

Der neue AG übernimmt alle Rechte und Pflichten aus Deinem Arbeitsvertrag. Somit auch für Deine Überstunden. Da ist die Rechtslage klar. Wenn Du aber in Deinem jetzigen Arbeitsverhältnis das noch ausgleichen kannst, ist das kein Fehler.