Über 25, eigens Einkommen, im Elternhaus lebend. Eltern jedoch arbeitslos - wird etwas abgezogen?

3 Antworten

Bei Anspruch auf ALG I ist Dein Einkommen irrelevant.

Beim Anspruch auf Bürgergeld giltst Du als Ü-25-jährige/r als "eigene BG = Bedarfsgemeinschaft" und bildest mit Deinen Eltern - soweit Du von Deinen Eltern getrennt wirtschaftest -eine Wohngemeinschaft, musst Dich mithin an den Kosten der Unterkunft und sonstigen "Nebenkosten" wie Strom / Internet / Versicherungen anteilig - prozentual beteiligen.

Desweiteren musst dann den monatlichen Rundfunkbeitrag bezahlen.

VolvicWasser 
Fragesteller
 28.05.2023, 08:19

wie sieht es den mit meinen Ersparnissen aus die auf ein weiteres Konto liegen? Werden die mit einbezogen? Diese würde man in den Kontoauszügen von mir sehen, falls welche verlangt werden. Ich kann ja nichts dafür dass meine Eltern arbeitslos sind & ich keine Wohnung aufgrund des Wohnungsmangel finde.

Wieso kann ich nicht als eigene Person angesehen werden die kurzfristig noch bei ihren Eltern wohnt? Natürlich unterstütze ich sie mit Geld aber ich möchte nicht dass sie wegen mir jetzt weniger bekommen.. kann man das irgendwie nachvollziehen?

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wilees  28.05.2023, 10:24
@VolvicWasser

Da Du im Prinzip Deinen Eltern in Verbindung mit Bürgergeld keinen Unterhalt schuldest, kann man von Dir als "WG-Bewohner" nicht einmal Auskunft über Deine Vermögensverhältnisse fordern.

Motto Du sorgst selbst für Deinen Bedarf und wirtschaftest getrennt von Deinen Eltern ..... getrennt einkaufen, ( getrennter Kühlschrankinhalt ) kochen, Waschen usw.

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Bei ALG 1 wird dein Einkommen nicht berücksichtigt.

Bitte die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgeber nicht vergessen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du bildest deine eigene BG im Haushalt deiner Eltern.

Es wird eine Anteilige Miete oder, wenn deine Eltern Eigentum besitzen Anteilige Nebenkosten angerechnet. Mehr ist von deinem Gehalt nicht anzurechnen.