Betriebsentnahme Landwirtschaft in Verbindung mit Schenkung?

1 Antwort

Die Schenkung IST die Entnahme, es sei denn, die Eltern schenken den gesamten Betrieb - dann kannst du nach der Schenkung entnehmen. Gesamter Betrieb = alle land- und forstwirtschaftlichen Flächen + Wirtschaftsgebäude, wie viel zurückbehalten werden darf, ist lageabhängig.

Tut Euch selbst einen Gefallen und macht das nicht ohne Steuerberater mit Zusatzqualifikation "landwirtschaftliche Buchstelle".

Der Gewinn aus der Entnahme einzelner Flächen ist laufender Gewinn = normaler Steuersatz, bei Aufgabe des gesamten Betriebs gibt es Sonderregelungen.