Ist eine Handwerkerrechnung - Malerarbeiten in der Mietwohnung - steuerlich absetzbar?

3 Antworten

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Gemäß § 35a EStG können 20% der Kosten für Renovierungsarbeiten bis zu einer Höhe von 6.000,00 € (Rechnungsbetrag) abgezogen werden. Abzugsfähig sind nur die Arbeitskosten, die daher auf der Rechnung gesondert aufgeführt sein müssten. Die Zahlung hat durch eine Überweisung an den Handwerksbetrieb zu erfolgen. "Cash auf die Kralle" wird nicht anerkannt.

Vielen Dank!

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Nachträgliche Präzisierung: Die Steuerermäßigung beträgt 20% des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung entfällt. Maximal sind somit 20% von 6.000 = 1.200 Steuerminderung möglich!

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Ich muss noch auf eine kleine Unklarheit in der Frage eingehen. Wenn ihr der Mieter der Wohnung seid, hat Mandrake den Fall gelöst. Wenn ihr der Vermieter eurer Mietwohnung seid, könnt ihr alle Kosten als Werbungskosten geltend machen. Der gesonderte Ausweis der Lohnkosten wäre dann unwichtig.

>>>Wir möchten demnächst unsere Mietwohnung renovieren<<< Das lese ich in der Frage ;-)

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Wir sind Mieter - Danke für die Infos!

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Ich möchte die umfangreiche Antwort von Mandrake noch etwas präzisieren:

Der Umfang der abzugsfähigen Kosten schließt hauptsächlich die Materialkosten aus, sowie Gerüstmiete (nicht der Aufstellungslohn!), eigenständige Entsorgungsleistungen.

M.a.W. Entsorgungsleistungen im Sinne einer Nebenleistung zur Hauptleistung sind abzugsfähig, z. B. für die Entsorgung von Alttapeten, Abdeckfolien, Fliesenschutt etc. Ebenfalls abzugsfähig als Nebenleistungen sind Verbrauchsmittel (z. B. Abbeiz-, Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel), Anfahrtkosten, Fahrzeugpauschale, Werkzeugmieten des Handwerkers etc.

Man sollte bei der Rechnungsstellung also nicht nur den Ausweis des Lohnanteils (einschl. MWSt) verlangen, sondern eben auch der anerkennungsfähigen Nebenleistungen! Dies läßt sich verkürzt ausdrücken: "Alles außer Material!".

Während die Barzahlung an den Handwerker nicht anerkannt wird, kann der Rechnungsbetrag neben Überweisung auch per Verrechnungsscheck, durch Onlineüberweisung, durch Bareinzahlung auf das Handwerkerkonto durch den Rechnungsempfänger (oder vom Konto eines Dritten) bezahlt werden.

Weitere Details sind hier zu finden: www.kuerzer.de/hndl2010

Danke!

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