Trennungsjahr und Zweitwohnung?

2 Antworten

Wenn Ihr Euch im November 2016 trennt, liegen für 2017 die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung nicht mehr vor.

Also musst Du von 3 auf 1 wechseln.

Machst Du es nicht, folgt nach der Einkommensteuererklärung eine hohe Nachzahlung.

Solltet Ihr Euch wieder versöhnen, kannst Du ab dem Zeitpunkt wieder in die 3 wechseln.

kann im Moment so bleiben, im Trennungsjahr ist noch eine gemeinsame Veranlagung der Einkommenssteuer möglich !

Getrennte Wohnung ist hierbei nebensächlich.

Schluri2 
Fragesteller
 10.10.2016, 15:44

danke für die schnelle Info, d.h. auch wenn ich in 2016 in eigene Wohnung ziehe und wir uns erst in 2017 trennen ist in 2017 noch eine gemeinsame Veranlagung ohne Änderung der Lohnsteuerklasse möglich?

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Gaenseliesel  10.10.2016, 16:06
@Schluri2

korrekt ! es heißt: im Jahr der Trennung kann die Stkl. beibehalten werden. 

Erfolgt die Trennung erst 2017, bleibt ( kann bleiben) sie in dem Steuerjahr eben auch noch. 

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