Angaben beim Finanzamt für eine einmalige Tätigkeit, Vergütung 10.000€?

3 Antworten

Wenn es wirklich nur als eine einmalige Sache geplant ist. Dann keine ANmeldung, sondern einfach nur bei der nächsten Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR ausfüllen. 10.000,- Euro Einnahmen, die Kosten dagegen stellen und natürlich aus dem Betrag sicherheitshalber 4.500,- Euro für Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zurück legen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde dafür einmal eine Rechnung - logischerweise ohne Mehrwertsteuer stellen und dieses Einkommen in der Steuererklärung deklarieren.

Die Einrichtung eines Gewerbes halte ich hier ob einmaliger Tätigkeit für Überflüssig.

Ich denke da an die Anlage SO