Falschangabe bei Steuererklärung Auto statt Bahn angegeben

1 Antwort

Es geht um einen recht kräftigen Betrag.

  • Die Entfernungspauschale ist in der Höhe auf 4.500,- Euro beschränkt.

  • Höhere Beträge dürfen nur abgezogen werden, wenn ein Auto genutzt wird (eigenes, oder zur Verfügung gestelltes).

  • 140 Kilometer x 0,30 x 220 Tage sind 9.245 Euro. Wenn aber kein Auto genutzt wird eben nur die 4.500,- (frage, wie kommt er zum Bahnhof, die Beträge kämen auf die 4.500,- drauf, wenn er mit dem Wagen zum Bahnhof fährt).

  • Wenn die Nachbarin beim Finanzamt arbeitet, muss sie die Regelung kennen und hätte den Rat nicht geben dürfen.

  • Das die irgenwann fragen hätte (zumindest der Nachbarin klar sein sollen), denn 140 Entfernungskilometer sind 280 gef. Kilometer täglich, also 60.000 Kilometer im Jahr.

Macht einfach eines, totae Offenheit. Zwar schützt nichtwissen nicht vor Strafe, aber wenn ihr klarlegt, ihr hättet den Tipp von einem Bekannten bekommen, dann wird es mit etwas Glück dabei bleiben, das ihr nur die Steuer nachzahlen müßt. sonst eine kleine Geldstrafe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986