Falschangabe bei Steuererklärung Auto statt Bahn angegeben
Hallo,
brauche dringend Hilfe. Habe bei der Steuererklärung meines Mannes den Arbeitsweg den er jeden Tag fährt mit dem Auto angegeben. Habe diesen Rat von einer ehemaligen Nachbarin bekommen, welche beim ´Finazamt arbeitet. Bei der Erklärung von 2007 wollte das FA keinen Nachweis. Jetzt für 2008 und 2009 will das FA einen Nachweis haben. Den kann ich allerdings nicht geben, da mein Mann fast immer mit der Bahn und nur gelegentlich mit dem Auto gefahren ist. Es handelt sich um eine einfache Fahrt von 140km täglich. Was soll ich jetzt machen? Ich habe dies wirklich nicht absichtlich gemacht, da ich von Steuern keine Ahnung habe (was man an meiner Dummheit ja sieht). Die Nachbarin hat gewusst, dass er mit der Bahn fährt und nicht mit dem Auto. Wer kann mir einen nützlichen Rat geben, damit wir keine Strafe zahlen müssen?
Vielen Dank
1 Antwort
Es geht um einen recht kräftigen Betrag.
Die Entfernungspauschale ist in der Höhe auf 4.500,- Euro beschränkt.
Höhere Beträge dürfen nur abgezogen werden, wenn ein Auto genutzt wird (eigenes, oder zur Verfügung gestelltes).
140 Kilometer x 0,30 x 220 Tage sind 9.245 Euro. Wenn aber kein Auto genutzt wird eben nur die 4.500,- (frage, wie kommt er zum Bahnhof, die Beträge kämen auf die 4.500,- drauf, wenn er mit dem Wagen zum Bahnhof fährt).
Wenn die Nachbarin beim Finanzamt arbeitet, muss sie die Regelung kennen und hätte den Rat nicht geben dürfen.
Das die irgenwann fragen hätte (zumindest der Nachbarin klar sein sollen), denn 140 Entfernungskilometer sind 280 gef. Kilometer täglich, also 60.000 Kilometer im Jahr.
Macht einfach eines, totae Offenheit. Zwar schützt nichtwissen nicht vor Strafe, aber wenn ihr klarlegt, ihr hättet den Tipp von einem Bekannten bekommen, dann wird es mit etwas Glück dabei bleiben, das ihr nur die Steuer nachzahlen müßt. sonst eine kleine Geldstrafe.