Strafbar, wenn Handynummer OHNE meines Wissens an eine mir fremde Wohnungstür und dem Wort 'Ficken' mit Edding geschrieben wurde?
Hi...
ich wurde von Menschen angeschrieben, die ich persönlich nicht kenne und mich gewundert habe, wo diese meine Nummer her haben.
In der Nachricht waren 2 Bilder von einer Wohnungstür, auf der mit Edding "FICKEN" und meine Handynummer" gekritzelt wurde (Bilder vorhanden!) und diese Personen haben mich dann meines Erachtens verständlicherweise angeschrieben. Wir haben dann gemeinsam kommuniziert und sind auf eine Person gekommen, die es bei diesen Menschen mehr oder weniger (die Worte der Menschen, die mich angeschrieben haben) durch erfragen zugegeben hat. Der Kritzler ist von beiden Seiten sprich der Fragenden und mir bekannt. Allerdings soll der, der meine Handynummer und dieses Wort an die Wohnungstür geschrieben hat unter Alkohol gestanden haben. Nun meine Frage: Kann ich (Beweise durch den Chat und die darin enthaltenen Bilder der Türe) die Person anzeigen und rechtlich gegen diese vorgehen?
2 Antworten
Können kann man. Mir persönlich wäre es allerdings wichtiger, dass die Nummer von der Tür verschwindet, als dass der "Täter' bestraft wird, weil mir das nämlich absolut nix bringt.
Und: ich finde es übrigens kein bisschen 'verständlich', dass Menschen auf so einen Quatsch tatsächlich reagieren, ich finde das bestenfalls albern, mir fallen aber noch ein paar andere Adjektive ein.
Warum wird diese Person nicht von den Türbesitzern angezeigt?