Steuerklasse für Ausländer mit einem Familie im Ausland?

2 Antworten

Bei welcher Steuerart denn?

RichardSharpe  08.08.2017, 14:29

Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer kann man wahrscheinlich ausschließen, und dann gibt es eigentlich nur noch eine Steuerart, bei der es Steuerklassen gibt.^^

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Die erste Frage wird doch sein, ob Du überhaupt einen Aufenthaltserlaubnis hast, die Dich berechtigt hier eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Wenn ja, dann bekommst Du nur für unselbstständige Tätigkeiten primär die Lohnsteuerklasse VI zugeteilt und auf Antrag kann diese in Sie Lohnsteuerklasse I geändert werden. Lohnsteuerklasse III kommt für Dich nicht infrage, da ihr nicht zusammelebt und auch keinen gemeinsamen Haushalt führt.

RichardSharpe  08.08.2017, 14:28

Wenn ja, dann bekommst Du nur für unselbstständige Tätigkeiten primär die Lohnsteuerklasse VI zugeteilt und auf Antrag kann diese in Sie Lohnsteuerklasse I geändert werden.

Steuerklasse VI ist  bei einem zweiten bzw. jedem weiteren Arbeitsverhältnis anzuwenden. Der Fragesteller erhält also Steuerklasse I.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

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