Steuerklasse Änderungen als Rentner bei Trennung?

2 Antworten

Da kann ich Eifelia nur zustimmen, es ist nicht möglich, dass du die Steuerklasse II hast, da diese für Alleinerziehende ist. Anfangs war ich mir unsicher, aber ich hab mir nochmal eine Übersicht aller Steuerklassen angesehen und glaube auch, dass du eher die Steuerklasse III hast.

Schau mal hier findest du eine Übersicht der Steuerklassen.

Woher ich das weiß:Recherche
Manilupi 
Fragesteller
 23.08.2023, 16:17

Ja ihr habt recht. Sorry.. Hatte die StKl. 3. Hab auf meine Lohnzettel geschaut. Weiß auch nicht wie ich auf die 2 kam!

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Bisr Du nun im Berufsleben, in Rente oder beides?

Die Steuerklasse 2 gibt es nur für Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende, denen der Freibetrag für Alleinerziehende zusteht - die kannst Du vor der Trennung also nicht haben, was stimmt da nicht?

Wenn Ihr Euch dieses Jahr trennt, hast Du ab dem nächsten Jahr Steuerklasse 1 oder, wenn Dir der Freibetrag für Alleinerziehende zusteht, 2. Man muss als verheiratetes Paar nicht zwingend zusammenleben, man muss aber glaubhaft machen, dass man sich zwar räumlich getrennt hat, sich aber weiterhin als Paar betrachtet (ich hatte es z.B., dass der EM zu seiner Mutter zog um diese zu pflegen als einzigen Umzugsgrund, da ging das problemlos durch).

Rentner unterliegen keinen Steuerklassen, Pensionäre und Betriebsrentner schon. Die Steuerklasse dient aber nur der Berechnung der LOHNsteuer (die wiederum eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt), die Einkomnensteuer ist am Ende immer gleich hoch.

Manilupi 
Fragesteller
 23.08.2023, 08:49

Meine Frage wäre, muss ich eine offizielle Trennung auch meiner Rentenversicherung mitteilen und wenn ja, berechnen die mir die Rente dann neu? Oder bleibt die Rente gleich trotz offizieller Trennung. Ich will halt in Zukunft, wenn wir uns offiziell trennen würden, finanziell rentenmäßig nicht schlechter dastehen als jetzt.

Beide sind wir jetzt Rentner. Mein Mann aber schon 10 Jahre und ich erst seit Oktober 22.

Kinder haben wir keine.

Zuerst hatten wir beide die StKl. 4 als wir BEIDE angestellt waren und in etwa gleich verdienten. In die Steuerklasse 2 konnte ich dann wechseln und hatte somit weniger Abzüge, nachdem mein Mann sich als Kleinunternehmer selbständig machte.

Bei den Einkommensteuererklärungen sind wir dann wieder gemeinsam veranlagt gewesen und je nachdem wie gut oder schlecht mein Mann im Jahr verdiente, gab es dann hohe oder niedrige Steuernachzahlungen. So hat uns das der Steuerberater damals erklärt und es gab ja auch mit dem Finanzamt nie Probleme deswegen.

Bei uns ist es auch so, dass wir uns räumlich vor ein paar Jahren getrennt hatten weil a) ich näher bei meiner Mutter sein wollte die sehr krank ist und b) weil meine Arbeit dann besser und näher zu erreichen war. Dieser letzte Grund fällt ja jetzt weg, aber ich möchte trotzdem nicht mehr zurück zu meinem Mann ziehen. Ich spiele halt mit dem Gedanken, mich auch offiziell zu trennen, also auch bei der Einkommensteuererklärung getrennt sein damit ich keine Nachzahlung für ihn mehr mit habe. Denn seine Rente wird ja dann auch weiter mit einberechnet bei einer gemeinsamen Steuererklärung und es kommt zu einer Steuernachzahlung für uns beide. Und da ich die bisher immer bezahlt habe, weil er eine sehr geringe Rente nur hat (800€ netto), möchte ich das für die Zukunft nicht mehr machen, da es mir mit meiner Rente nun auch nicht mehr möglich ist. Es reicht mir dann schon meine eigene Steuernachzahlung.

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Eifelia  23.08.2023, 10:33
@Manilupi

"In die Steuerklasse 2 konnte ich dann wechseln und hatte somit weniger Abzüge,"

Nein, konntest Du NICHT - da Dir mangels Kindern KEIN Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zustehen KANN. Hast Du nicht gelesen, was ich Dir geschrieben habe?

Wenn Du tatsächlich in Steuerklasse 2 sein solltest, wäre das total falsch - ich vermute allerdings, dass Du in StKl3 bist.

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Andri123  23.08.2023, 10:56
@Manilupi

Du warst bestimmt in LSK III und hattest daher kaum Lohnsteuerabzug für Dein Gehalt, weil Du vom Grundfreibetrag des Mannes profitiert hast. Du hast also nicht für ihn nachgezahlt, sondern für Dich.

Wenn Du nun getrennte Veranlagung möchtest, könnt Ihr ja beide die Einzelveranlagung wählen.

Für Deine Rente ist das egal. Nur wenn Ihr Euch scheiden lasst, wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt und Deine Rente wird vermutlich sinken und die des Mannes sich erhöhen. Und da zählt jedes Ehejahr.

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Manilupi 
Fragesteller
 23.08.2023, 16:18
@Eifelia

Ja du hattest recht. Hab mich bei der Steuerklasse total vertan. Hatte die 3, nicht die 2. Hab nochmal meine Lohnzettel angeschaut.

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Manilupi 
Fragesteller
 23.08.2023, 16:20
@Andri123

Danke für die Info.. Hat mir sehr geholfen

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